
Drei Männer sollen in Deutschland Waffen für Terroranschläge besorgt haben – und schon wieder wird heftig über den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit für Doppelstaatler gestritten.
Nach den Festnahmen in Berlin wollen CDU-Politiker die Möglichkeit ausweiten, eingebürgerten Extremisten die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Bislang gilt das nur, wenn sich jemand im Ausland an den Kämpfen einer Terrororganisation beteiligt. Jetzt fordern Stimmen aus der Union, diese Regel auch auf geplante Attentate innerhalb Deutschlands anzuwenden.
Am Donnerstagmorgen wurden die drei Verdächtigen – darunter ein eingebürgerter Syrer und ein eingebürgerter Libanese – in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Die Männer im Alter zwischen 36 und 44 Jahren sollen seit dem Sommer Waffen und Munition für Anschläge beschafft haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft ging es um Kalaschnikows, Pistolen und weitere Ausrüstung, die mutmaßlich der Hamas für Angriffe auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland dienen sollten.
Die Ermittler durchsuchten Wohnungen in Berlin, Leipzig und Oberhausen. Dort stießen sie auch auf einen vierten Verdächtigen, der jedoch zunächst nicht festgenommen wurde.
Genaues Anschlagsziel immer noch unklar
Die Hamas bestritt jegliche Verbindung. „Die Behauptung, dass die Festgenommenen Verbindungen zur Hamas haben, entbehrt jeder Grundlage und zielt darauf ab, den Ruf der Bewegung zu beschmutzen und die Sympathie des deutschen Volkes für unser palästinensisches Volk zu untergraben“, hieß es in einer Mitteilung der Terrorgruppe. Sie bleibe dabei, „ihren Kampf gegen die zionistische Besatzung ausschließlich auf Palästina zu beschränken“.

Unklar bleibt, welches konkrete Ziel in Deutschland ins Visier genommen werden sollte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass die Sicherheitsbehörden zwar seit Monaten von einem Verdächtigen mit Hamas-Kontakten wussten, ein klares Anschlagsziel habe sich jedoch nicht feststellen lassen.
Während die Strafjustiz im Inland mit solchen Fällen umgehen kann, steht die politische Debatte nun vor der Grundsatzfrage: Sollten Doppelstaatler auch dann den deutschen Pass verlieren können, wenn sie nicht im Ausland, sondern hierzulande Terrorpläne schmieden? (mit dpa)