
Deutschland ist fassungslos: Ein Mann, der in sozialen Medien mit antisemitischen Parolen und Hamas-Verherrlichung aufgefallen ist, feiert jetzt seine Einbürgerung. Unter dem Namen „Abdallah“ postete er ein Video, in dem er stolz seinen neuen deutschen Pass vor dem Berliner Wappen in die Kamera hält – dazu stimmt er ein Freudenlied an.
Doch während er die Staatsbürgerschaft wie einen Jackpot präsentiert, sieht seine Social-Media-Vergangenheit ganz anders aus: Auf seinem Instagram-Account „Abdallahhs.horizont“ fanden sich bis vor Kurzem unzählige Clips von Anti-Israel-Demonstrationen in Berlin. Er feierte Hamas-Reden, forderte die Auslöschung von Juden und stellte Hass-Botschaften ins Netz. Erst als die Empörung bei X und anderen Plattformen hochkochte, schaltete er sein Profil auf privat. Seit Dienstag ist es ganz verschwunden – offenbar wurde es ihm zu heiß.
Besonders brisant: Im April teilte Abdallah ein Video mit Hamas-Gründer Scheich Ahmad Yasin. Darin wetterte der Prediger gegen jede Friedenslösung, forderte, die Waffen niemals niederzulegen. Ein zynisches Wortspiel zwischen „salam“ (Frieden) und „istislam“ (Kapitulation) machte seine Haltung deutlich. Yasin wird in radikalen Kreisen bis heute als Märtyrer verehrt, ehe er 2004 von der israelischen Armee bei einem Luftangriff getötet wurde.
Die große Frage: Wie konnte so jemand einen deutschen Pass bekommen? Offiziell ist das Verfahren streng: Wer eingebürgert werden will, muss mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, seinen Lebensunterhalt selbst sichern und darf nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein. Dazu gehört eine Loyalitätserklärung zum Grundgesetz, zur Demokratie, zur Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus – und ausdrücklich auch zum Schutz jüdischen Lebens.
Außerdem wird geprüft: Gibt es Einträge im Führungszeugnis? Liegen Verbindungen zu Extremisten vor? Gibt es Hinweise auf Islamismus, Terrorunterstützung oder rechte Netzwerke? Dafür werden Verfassungsschutz und Bundeszentralregister befragt.
Hat Abdallah die Behörden getäuscht?
Doch genau hier gibt es Zweifel. Hat Abdallah die Behörden getäuscht – oder haben diese nicht genau genug hingesehen? Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres leitete die Anfrage der Berliner Zeitung an das Landesamt für Einwanderung (LEA) weiter. Dort kennt man nach eigenen Angaben bislang keine Personalien zu dem Mann.
Ein Sprecher stellt klar: „Die in Bezug genommenen Äußerungen in den sozialen Medien sind damit nicht vereinbar und stehen einer Einbürgerung entgegen.“ Im Klartext: Wenn Abdallah wirklich eingebürgert wurde und seine Posts bekannt gewesen wären, hätte er den Pass niemals bekommen dürfen. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht in solchen Fällen die Rücknahme der Einbürgerung vor.