Stillen in der Öffentlichkeit

Dürfen Frauen in Berliner Restaurants ihre Brüste rausholen?

Öffentliches Stillen ist noch immer ein polarisierendes Thema in der Gesellschaft. Wie die Gesetzeslage dazu aussieht.

Author - Sharone Treskow
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Wie stillfreundlich ist Berlin? Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege klärt auf, was erlaubt ist.
Wie stillfreundlich ist Berlin? Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege klärt auf, was erlaubt ist.Tatiana Chekryzhova/Imago

Obwohl Stillen das Natürlichste auf der ganzen Welt ist, werden Mamas in der Öffentlichkeit manchmal schief angesehen, wenn sie ihre Bluse aufknöpfen. Doch so funktioniert das Ganze nun mal! Wie sieht das polarisierende Thema auf rechtlicher Ebene aus: Darf eine Mutter in einem Berliner Café oder Restaurant ihrem Baby Muttermilch geben – und darf ein Wirt das verbieten? Eine kleine Anfrage an den Berliner Senat liefert nun klare Antworten.

Darf ein Wirt vom Hausrecht Gebrauch machen und eine stillende Mama rauswerfen?

Grundsätzlich gilt: Stillen in der Öffentlichkeit ist erlaubt. Das hat bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages 2016 bestätigt. In seinem Gutachten heißt es eindeutig: „Das Stillen in der Öffentlichkeit [ist] grundsätzlich zulässig. Damit ist auch das Stillen in Gaststätten zunächst einmal unbedenklich.“ Allerdings greift hier das Hausrecht des jeweiligen Betriebs. Ein Wirt darf entscheiden, ob er das Stillen in seinem Lokal zulässt – aber nur in engen Grenzen.

Stillen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt. Doch das Hausrecht eines Wirts könnte die Erlaubnis aushebeln.
Stillen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt. Doch das Hausrecht eines Wirts könnte die Erlaubnis aushebeln.Anne-Sophie Bost/Imago

Relevant wird es vor allem dann, wenn bereits ein Bewirtungsvertrag besteht, also wenn die Mutter schon Gast ist und Essen oder Trinken bestellt hat. Laut Gutachten sei ein Verbot dann nur möglich, „bei Vorliegen besonders gewichtiger Sachgründe“. Eine bloße Mutmaßung, andere Gäste könnten sich gestört fühlen, reicht ausdrücklich nicht. Nur wenn der Betreiber „konkrete Beeinträchtigungen des Betriebs oder anderer Gäste zu befürchten hat“, kann er ein Stillverbot aussprechen.

Doch was wären solche „konkreten Beeinträchtigungen“? Der Senat bleibt vage – denn echte Beispiele sind schwer zu finden. Fälle, in denen Stillen tatsächlich den Betriebsablauf stören könnte, seien kaum vorstellbar.

Braucht Berlin ein Gesetz zum Recht auf öffentliches Stillen?

Spannend ist die Frage, ob Berlin ein eigenes Gesetz zum Recht auf öffentliches Stillen bräuchte. Die nordrhein-westfälische Familienministerin Josefine Paul hatte sich 2022 dafür ausgesprochen, Stillen als eigenen Schutzgrund ins Bundes-Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen. Der Berliner Senat sieht dafür jedoch aktuell keinen konkreten Bedarf.

Denn vieles sei heute schon abgedeckt: Sowohl das bundesweite AGG als auch das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz verbieten Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts. Im LADG ist außerdem ausdrücklich geregelt, dass eine Frau wegen Mutterschaft nicht schlechter behandelt werden darf. Eine Benachteiligung wegen Stillens könne daher bereits jetzt als Geschlechterdiskriminierung gelten.

In Berlin darf man theoretisch überall stillen. Ein Gesetz zur Erlaubnis gibt es trotzdem nicht direkt.
In Berlin darf man theoretisch überall stillen. Ein Gesetz zur Erlaubnis gibt es trotzdem nicht direkt.imago stock&people

Eine eigene Regelung im Landesgesetz wäre zwar möglich, so der Senat, doch das LADG gelte nur für öffentliche Stellen. Private Restaurants und Cafés fielen nicht darunter. Neue Vorschriften seien deshalb vorerst nicht geplant.

Die wichtigste Nachricht für Berliner Mütter lautet damit: Stillen in Restaurants ist erlaubt und ein Verbot nur in extremen Ausnahmefällen zulässig. Alles andere wäre rechtlich kaum haltbar.

Meine Erfahrungen mit dem Stillen in Berlin

Doch dann gibt es natürlich noch die gesellschaftliche Komponente. Ich selbst habe mein in Berlin-Schöneberg geborenes Kind rund anderthalb Jahre lang gestillt – egal, wo ich gerade war. Also wurden durchaus auch mal beim Kiez-Italiener oder im BVG-Bus die Brüste gezückt. Die Reaktionen sind ganz unterschiedlich ausgefallen.

Frauen haben grundsätzlich positiv reagiert, mir sogar gut zugeredet. Viele von ihnen haben wohl selbst mal ein Baby gestillt oder fühlten sich einfach weniger „angegriffen“, weil sie selbst Brüste haben. Von Männern jedoch habe ich einige schockierte Blicke bekommen: Manche von ihnen wirkten pikiert, andere sogar wütend.

Stillen sollte kein Tabu sein.
Stillen sollte kein Tabu sein.Imago

Doch zum Glück hat sich keiner von ihnen getraut, mir ein Verbot auszusprechen. Höchstens ein geflüstertes „Muss das denn sein?“ war zu vernehmen. Meine Antwort darauf wäre immer: Ja, muss es. Ein Baby will schließlich ernährt werden. Und das hungrige Quaken eines Säuglings wäre sicherlich viel störender für alle als ein bisschen nackte Haut. Außerdem sollte Stillen rein gar nichts mit Sexualität zu tun haben. Wer anders denkt, sollte lieber mal sich selbst hinterfragen.

Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.