Es ist das Natürlichste der ganzen Welt ist. Und dennoch werden Mütter oft noch schief angeguckt, wenn sie in der Öffentlichkeit ihre Bluse aufknöpfen, um ihr Baby zu stillen. Das Thema polarisiert auch 2026 noch.
Aber: Wie sieht das rechtlich aus? Dürfen Mamas in Cafés oder Restaurants ihrem Baby Muttermilch geben. Oder darf ein Wirt das öffentliche Stillen verbieten? Eine kleine Anfrage an den Berliner Senat liefert nun klare Antworten.
Darf ein Wirt vom Hausrecht Gebrauch machen und eine stillende Mama rauswerfen?
Grundsätzlich gilt: Stillen in der Öffentlichkeit ist erlaubt. Das hat bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages 2016 bestätigt. In seinem Gutachten heißt es eindeutig: „Das Stillen in der Öffentlichkeit [ist] grundsätzlich zulässig. Damit ist auch das Stillen in Gaststätten zunächst einmal unbedenklich.“
Allerdings greift hier das Hausrecht des jeweiligen Betriebs. Ein Wirt darf entscheiden, ob er das Stillen in seinem Lokal zulässt – aber nur in engen Grenzen.

Relevant wird es vor allem dann, wenn bereits ein Bewirtungsvertrag besteht, also wenn die Mutter schon Gast ist und Essen oder Trinken bestellt hat. Laut Gutachten sei ein Verbot dann nur möglich, „bei Vorliegen besonders gewichtiger Sachgründe“. Eine bloße Mutmaßung, andere Gäste könnten sich gestört fühlen, reicht ausdrücklich nicht. Nur wenn der Betreiber „konkrete Beeinträchtigungen des Betriebs oder anderer Gäste zu befürchten hat“, kann er ein Stillverbot aussprechen.
Doch was wären solche „konkreten Beeinträchtigungen“? Der Senat bleibt vage. Das Problem: Echte, realistische Beispiele sind schwer zu finden. Fälle, in denen Stillen tatsächlich den Betriebsablauf stören könnte, seien kaum vorstellbar.
Braucht Berlin ein Gesetz zum Recht auf öffentliches Stillen?
Braucht Berlin nun also ein eigenes Gesetz für das Recht auf öffentliches Stillen? Die nordrhein-westfälische Familienministerin Josefine Paul hatte sich 2022 dafür ausgesprochen, Stillen als eigenen Schutzgrund ins Bundes-Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen. Der Berliner Senat hingegen sieht dafür aktuell keinen konkreten Bedarf.
Vieles sei heute schon geregelt, heißt es. Denn sowohl das bundesweite AGG als auch das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz verbieten Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts. Im LADG ist außerdem geregelt, dass Frauen wegen ihrer Mutterschaft nicht schlechter behandelt werden dürfen. Eine Benachteiligung wegen Stillens kann daher auch heute schon als Geschlechterdiskriminierung gelten.

Laut Senat wäre zwar eine eigene Regelung im Landesgesetz möglich, aber das LADG gilt nur für öffentliche Stellen. Private Restaurants und Cafés fallen aktuell nicht darunter. Neue Vorschriften sind daher vorerst auch nicht geplant.
Die wichtigste Nachricht für Mütter in Berlin: Stillen in Restaurants ist erlaubt! Ein Verbot darf nur in extremen Ausnahmefällen ausgesprochen werden.
Erfahrungen mit dem Stillen in Berlin
Doch dann gibt es natürlich noch die gesellschaftliche Komponente. Ich, Redakteurin beim Berliner KURIER und selbst Mutter, habe mein in Berlin-Schöneberg geborenes Kind rund anderthalb Jahre lang gestillt. Egal, wo ich gerade war. Also wurden durchaus auch beim Kiez-Italiener oder im BVG-Bus meine Brüste gezückt. Die Reaktionen darauf waren ganz unterschiedlich.
Was mir auffiel: Frauen reagierten grundsätzlich positiv, redeten mir teilweise sogar gut. Viele von ihnen haben wohl selbst mal ein Baby gestillt. Von Männern hingegen habe erntete ich oft schockierte Blicke. Manche von ihnen wirkten pikiert, andere sogar wütend.

Zum Glück aber traure sich keiner von ihnen getraut, mir ein Verbot auszusprechen. Höchstens ein geflüstertes; „Muss das denn sein?“ war zu vernehmen. Meine Antwort darauf wäre immer: JA! Das muss es.
Ein Baby will schließlich ernährt werden. Und das hungrige Quaken eines Säuglings ist viel störender für alle als ein bisschen nackte Haut. Außerdem hat Stillen nichts mit Sexualität zu tun. Wer anders denkt, sollte lieber mal sich selbst hinterfragen.



