Das Berliner Nachtleben darf weiter aufblühen! Wer im Frühling und Sommer gerne draußen sitzt, wird sich freuen: Während bisher um 22 Uhr Schicht im Schacht war, soll Außengastronomie bald deutlich länger öffnen, hauptsächlich in sogenannten „Ausgehvierteln“. Welche Ecken von Berlin genau gemeint sind und welche Regeln dabei gelten, erfahren Sie hier.
Hier darf Außengastronomie bis Mitternacht offen bleiben
In Berlin sollen Restaurants, Bars und Cafés künftig leichter eröffnen und länger draußen bewirten dürfen. Der schwarz-rote Senat hat dazu jetzt einen Entwurf für ein neues Gaststättengesetz beschlossen. Dieser sieht vor, die Außengastronomie auszuweiten, Verfahren zu vereinfachen und Verwaltungswege stärker zu digitalisieren – wie Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) mitteilte. Ziel ist ein „hauptstadttaugliches“ Gesetz, das den Alltag von Gastronomen deutlich erleichtert.
Geplant ist, dass Restaurants und Bars in bestimmten „Ausgehvierteln“ ihre Gäste länger im Freien bedienen dürfen. Laut Entwurf soll die Außengastronomie dort künftig von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr erlaubt sein, an Wochenenden und vor Feiertagen sogar bis 24 Uhr. Bisher ist meist um 22 Uhr Schluss – Ausnahmen gibt es nur auf Antrag. Als Ausgehviertel gelten Bereiche mit hoher Dichte an Lokalen und Clubs, etwa die Kastanienallee in Prenzlauer Berg, der Winterfeldtplatz in Schöneberg oder die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain. Die Bezirke können weitere Kieze selbst festlegen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Außenbereiche nicht „als störend auffallen“. Bei zu hoher Lärmbelastung sollen die Bezirke weiterhin eingreifen und Öffnungszeiten einschränken können. Damit sollen die Interessen der Anwohner geschützt werden, ohne das Berliner Nachtleben unnötig auszubremsen.
Gründung von Kneipen und Cafés leichter
Auch die Eröffnung neuer Lokale in Berlin soll schneller gehen. Wer künftig ein Restaurant, Café oder eine Bar betreiben möchte, braucht dafür keine langwierigen Genehmigungsverfahren mehr. Eine einfache Anzeige genügt, danach folgt automatisch die Zuverlässigkeitsprüfung – insbesondere bei Betrieben mit Alkoholausschank. Doppelprüfungen sollen entfallen, Bescheide innerhalb von sechs Wochen erteilt werden. Giffey betont: „Das heißt, dass jemand, der eine Gaststätte eröffnen will, nicht ewig warten muss und in der Luft hängt.“

Parallel dazu sollen bestimmte Nachweispflichten reduziert werden, etwa Schulungen zum Infektionsschutz oder zum Jugend- und Nichtraucherschutz. Ziel sei, bürokratische Hürden auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. „Wir wollen, dass jeder Mensch, der heute sagt, ich will eine Gaststätte aufmachen, nach sechs Wochen loslegen kann“, sagt Giffey. Bislang dauerten solche Verfahren oft mehrere Monate.
Zudem plant der Senat eine stärkere Digitalisierung der Verwaltungswege. Eine zentrale „One-Stop-Agency“ soll dafür sorgen, dass Gründerinnen und Gründer nicht mehr zwischen verschiedenen Ämtern pendeln müssen. Alles soll künftig über eine einzige Stelle laufen.
Gastro-Branche reagiert positiv
Mit dem Senatsbeschluss ist der Entwurf jedoch erst durch die erste Instanz. Jetzt werden die Bezirke über den Rat der Bürgermeister beteiligt. Anschließend geht das Gesetz ins Abgeordnetenhaus. Giffey zeigt sich optimistisch, dass das neue Gaststättengesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.
Die Berliner Gastronomie umfasst nach Angaben der Wirtschaftsverwaltung rund 20.000 Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Kneipen mit etwa 100.000 Beschäftigten. „Sie ist damit ein enormer Wirtschaftsfaktor und prägt das Lebensgefühl und die Lebendigkeit der Stadt“, sagt die Senatorin. Mit dem eigenen Landesgesetz löse sich Berlin vom veralteten Bundesrecht aus den 1970er Jahren.

Der Hotel- und Gastronomieverband Dehoga findet die Pläne gut. „Wir begrüßen das Ziel des Landes Berlin, die Gastronomie durch Bürokratieabbau und effizientere Verwaltungsprozesse zu entlasten“, erklärt Hauptgeschäftsführer Gerrit Buchhorn. Auch die geplanten Verbesserungen für die Außengastronomie seien positiv. Eine endgültige Bewertung wolle der Verband jedoch erst nach Vorlage des fertigen Gesetzestextes abgeben.
Kritik von den Grünen gegen den Party-Entwurf
Mittes Ordnungsstadtrat Christopher Schriner (Grüne) kritisiert den Gesetzesentwurf gegenüber dem Tagesspiegel. Für ihn wirke das Vorhaben unausgegoren. Damit draußen bis Mitternacht getrunken werden kann, habe der Senat rechtlich allerhand ignoriert – etwa das Bundesgesetz, das Nachtruhe ab 22 Uhr vorschreibe.
Geht es nach dem Senat, soll Außengastronomie, „die nicht als störend auffällt“, auch länger als 22 Uhr öffnen, in „Ausgehvierteln“ teilweise sogar bis 24 Uhr. Für Schriner sind beide Definitionen rechtlich unscharf. Letztlich würden wohl Gerichte entscheiden müssen.

Seine Prognose: Es wird mehr Klagen, Verfahren und Kosten für Gastronomen geben als bisher. Wieso? Weil Wirte laut Entwurf nur noch anzeigen, dass sie ein Lokal eröffnen, und nicht wie früher eine Erlaubnis beantragen. Das klinge nur im ersten Moment gut. „Bislang klären wir Probleme vor dem Start, künftig dann wohl unter laufendem Betrieb“, sagt Schriner. „Bauen Sie mal eine Akustikdecke nach der Eröffnung ein.“
