Diesmal sieht es nach einem Sieg für Bushido aus: Sein Ex-Manager Arafat Abou-Chaker, mit dem er sich seit Jahren vor Gerichten in Berlin und Brandenburg bekriegt, ist vom Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel aus einem gemeinsamen Immobiliengeschäft mit dem Rapper ausgeschlossen worden. Es ging um sieben Häuser mit 80 Wohnungen.
Leer geht Arafat Abou-Chaker aber nicht aus. Er soll eine Abfindung von etwa einer Million Euro erhalten. „Der Senat hat sich davon überzeugt, dass es einen Ausschlussgrund aus der Immobiliengesellschaft gibt“, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch.
Der aktuelle Verkehrswert der Häuser liegt nach Angaben des Gerichts bei über sieben Millionen Euro
Für einen solchen Ausschluss brauche es einen wichtigen Grund. Diesen habe Abou-Chaker geliefert, indem er ohne Bushidos Einverständnis 180.000 Euro für eigenen Zwecke vom Gesellschaftsvermögen abheben ließ, so die Sprecherin. Das habe das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört. Arafat Abou-Chaker und sein Bruder bestritten die Eigenmächtigkeit vehement. Sie sagten, dass es vorher gemeinsame Absprachen gegeben habe und mit dem Geld Rechnungen für das gemeinsame Grundstück in Kleinmachnow bezahlt worden seien.
In dem Prozess ging es um sieben Häuser mit rund 80 Wohnungen, die beide Männer gemeinsam im brandenburgischen Rüdersdorf erworben hatten. Der aktuelle Verkehrswert liegt nach Angaben des Gerichts bei über sieben Millionen Euro.

Nach mehreren Auseinandersetzungen wollen sich beide geschäftlich trennen. Zuletzt hatte das Landgericht Berlin Arafat Abou-Chaker in einem Strafprozess von Gewaltvorwürfen gegen Bushido freigesprochen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.
Die beiden Hauptprotagonisten waren am Mittwoch nicht vor Gericht erschienen. Seit Jahren streiten sich Bushido und Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, vor Gericht. Dabei waren die beiden lange eng befreundet. Abou-Chaker war Trauzeuge auf Bushidos Hochzeit. Sie kauften sich gemeinsam ein Grundstück bei Berlin, um dort mit den Familien zusammenzuziehen. Auch auf öffentlichen Veranstaltungen ließen sich die beiden zusammen blicken.
Nach dem Bruch der ehemals engen Freunde im Jahr 2017 gab es Vorwürfe von Bushido, dass Abou-Chaker gewalttätig geworden sein soll. Diese beschäftigten die Berliner Justiz lange. Das Landgericht Berlin sprach nach einem rund dreieinhalbjährigen Prozess den Ex-Manager in den wesentlichen Punkten frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.
Arafat Abou-Chaker erhält eine Abfindungssumme von rund 1.050.000 Euro
Die Erkenntnisse in diesem Fall seien für den Zivilprozess um die Wohnungen ohne größere Bedeutung, erklärte der Vorsitzende Richter des OLG am Mittwoch. „Der Ausschluss der Gesellschaft habe nur marginal mit dem Strafprozess in Berlin zu tun“, sagte er. Entscheidend seien die 180.000 Euro gewesen.
Die Anwälte Abou-Chakers hatten während des Prozesses um die Wohnungen signalisiert, dass der Freispruch ihres Mandanten nach den Gewaltvorwürfen von Bushido aus ihrer Sicht auch bei der Bewertung im Zivilprozess eine Rolle spielen sollte. Ihrer Auffassung nach gebe es keinen handfesten Grund, Arafat Abou-Chaker aus der gemeinsamen Firma auszuschließen. Dieser hatte Bushido vor Gericht Lügen vorgeworfen.
Nach der Trennung im musikalischen Geschäft und dem Zerwürfnis hatten die beiden versucht, das Immobiliengeschäft geräuschlos abzuwickeln. Dann kam nach den Worten von Abou-Chakers Bruder der „Vorwurfskrieg“. Die Familie sei vier Jahre lang vor Gericht „auseinandergenommen“ worden. Bushido habe gelogen und dem Bruder Arafats als Bevollmächtigten der Immobiliengeschäfte gekündigt.
Abou-Chaker wird mit der Entscheidung des Gerichts aus dem Geschäft ausgeschlossen, erhält dafür aber eine Abfindungssumme von rund 1.050.000 Euro, die ihm das Gericht mit Blick auf den Immobilienwert und die noch zu bedienenden Kredite zusprach. Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden, wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch erklärte. ■