Es ist ein Skandal, der weit über die Promiwelt hinausreicht: Schauspielerin Collien Fernandes (44) hat ihren Ex-Mann Christian Ulmen (50) angezeigt. Und die Vorwürfe könnten kaum schwerer wiegen. Im Zentrum stehen Identitätsdiebstahl, digitale Gewalt und der Verdacht, Ulmen habe über Jahre hinweg unter ihrem Namen sexualisierte Inhalte verbreitet. Die Ermittlungen laufen in Spanien, wo es laut Fernandes härtere Gesetze gibt. Deutschland hingegen hält die Moderatorin für ein „absolutes Täterparadies“. Werden hier Opfer tatsächlich schlechter geschützt?
Ende 2025 erstattete Fernandes Anzeige in Spanien, wo sie zuletzt mit Ulmen gelebt hatte. Laut einem rund 40-seitigen Schriftsatz, der dem „Spiegel“ vorliegt, soll Fernandes über ein Jahrzehnt hinweg Opfer systematischen Identitätsmissbrauchs geworden sein.
Unter ihrem Namen sollen Fake-Profile erstellt worden sein, über die Männer kontaktiert, Chats geführt und pornografische Inhalte verschickt wurden. Fernandes beschreibt die Folgen drastisch: „Mir wurde über Jahre mein Körper geklaut.“
Das zuständige Gericht hat dem Spiegel-Bericht zufolge Vorermittlungen eingeleitet. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt ließ verlauten, man werde gegen die Berichterstattung vorgehen. Diese sei „aus mehreren Gründen rechtswidrig“.
In einem neuen Instagram-Post bedankt sich Collien Fernandes für die Unterstützung, die sie bisher von vielen Seiten erhalten habe und kündigt eine Demo am Sonntag ab 16 Uhr am Brandenburger Tor in Berlin an.
Ziel ist es, die Rechte von Frauen gegen Gewalt zu stärken. Während Spanien bekannt sei für härtere Gesetze gegen geschlechtsspezifische Gewalt, sei sie in Deutschland mit ihren Vorwürfen gegen Ulmen nicht ernst genommen worden, wirft Collien Fernandes den deutschen Behörden vor.

Justizministerin will Gesetze verschärfen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will im Frühjahr einen Gesetzesentwurf vorlegen, um nachzuschärfen: „Aus meiner Sicht sollte das Erstellen und Verbreiten von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stehen. Dabei geht es mir nicht nur um pornografische KI-Bilder, sondern generell um Fakes, die in Persönlichkeitsrechte eingreifen.“ Sie wolle, dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen, sondern damit rechnen müssen, dass sie bekannt und wirksam strafrechtlich verfolgt werden.“
Doch werden in Deutschland tatsächlich Opfer digitaler Gewalt unzureichend geschützt? Rechtsanwalt Udo Vetter hält eine Verschärfung der Gesetzeslage nicht unbedingt für notwendig. In einem Post auf X erklärt er, dass das Strafgesetzbuch bereits „die passenden Schubladen“ für Strafverfolger bereithalte, falls derartige Vorwürfe in Deutschland relevant werden – und nicht nur in Spanien.
Zwar gibt auch Vetter zu, dass Spanien sein Sexualstrafrecht 2022 verschärft hat und es deshalb dort tatsächlich eindeutigere und härtere Tatbestände für die Verfolgung virtueller Taten gibt. Aber das heißt nicht automatisch, dass in Deutschland die Gesetzeslage nicht ausreichend sei. Und welche Regelungen es genau gibt, führt Vetter in seinem Post auf X wie folgt aus:
So ist die Rechtslage in Deutschland
„Der wichtigste Hebel ist § 238 Strafgesetzbuch, der sogenannte Stalkingparagraf. Die Regelung wurde mehrfach nachgeschärft und ist heute das Schweizer Taschenmesser gegen digitalen Identitätsmissbrauch. § 238 Abs. 1 Nr. 6 StGB erfasst explizit das Verbreiten von Abbildungen des Opfers. Und § 238 Abs. 1 Nr. 7 StGB – das ist die eigentliche juristische Trumpfkarte – stellt unter Strafe, wer Inhalte unter Vortäuschung der Urheberschaft des Opfers verbreitet, um diese Person verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen.“

Mehrjährige Haftstrafen sind möglich
Vetter weiter: „Fake-Profile, über die im Namen des Opfers kommuniziert wird? Das ist geradezu der Lehrbuchfall dieser Norm. Interessanterweise stehen in den diversen Gesetzesbegründungen für die seinerzeitige Verschärfung mehrere Sachverhaltsbeispiele, die wie eine Blaupause des Falls Ulmen wirken. Und was die Zeitkomponente angeht, gäbe es nun die geringsten Probleme. Immerhin sollen sich die Handlungen über Jahre hingezogen haben. Wenn das nicht beharrlich und andauernd im Sinne des Gesetzes wäre, was dann?
Letztlich, und das ist wirklich wichtig, gibt es im gibt es im Stalkingparagrafen noch einen Auffangtatbestand. Dieser stellt ,vergleichbare' Stalkinghandlungen unter Strafe. Man hat nämlich erkannt, dass Nachstellung so viele Facetten haben kann, dass eine abschließende Aufzählung keinen Sinn macht. Über die Verfassungsmäßigkeit von solch luftigen Tatbeständen kann man streiten – aber so ist derzeit das Gesetz.
Weiter kommt Beleidigung in Betracht – und zwar auf sexueller Grundlage. Wenn man die in der Presse wiedergegebenen Umstände zugrunde legt, wird man einen Tatverdacht nur schwer wegdiskutieren können. Außerdem gibt es noch den Paparazzi-Paragrafen (§ 201a StGB). Der passt auch recht gut.
Alle Paragrafen ermöglichen mehrjährige Freiheitsstrafen. Bei der Nachstellung kann es in Fällen mit schweren Folgen bis zu fünf Jahren Gefängnis gehen, beim Tod des Opfers sogar bis zu zehn Jahren. Und das soll nicht reichen?
Selbst wenn der Fall Ulmen in Deutschland juristische Relevanz erlangen sollte, wäre die Strafjustiz nicht schlecht aufgestellt. Es gibt schlicht keine Gesetzeslücke, die mal wieder hektische Aktivität erfordert.“




