Religiöse Diskriminierung?

Quengel-Muslimin verklagt Berlin – weil sie nicht mit Schleier Auto fahren darf

Die Muslimin will es nicht länger hinnehmen, dass die Gesetze ihr vorschreiben, wie sie am Steuer zu sitzen hat.

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In Deutschland darf man nicht verschleiert am Steuer sitzen. Eine Muslimin klagt dagegen.
In Deutschland darf man nicht verschleiert am Steuer sitzen. Eine Muslimin klagt dagegen.Pond5 Images/imago

Sie möchte so gern, aber sie darf nun mal nicht. Wer hinter dem Steuer sitzt, muss erkennbar sein, so besagen es die Vorschriften für den Straßenverkehr in Deutschland. Eine Muslimin aber streitet um eine Ausnahmegenehmigung. Sie möchte einen Schleier tragen. Weil ihr das verboten wurde, verklagt sie jetzt das Land Berlin.

Eine Muslimin will es nicht länger hinnehmen, dass die Gesetze ihr vorschreiben, wie sie am Steuer zu sitzen hat. Sie kämpft in Berlin darum, verschleiert Auto fahren zu können. Weil ihr dies durch die Straßenverkehrsbehörde verwehrt wird, klagt sie gegen Berlin. Die Klage wurde angenommen. Das Verwaltungsgericht wird sich am 15. Januar mit dem Fall befassen, teilte eine Sprecherin mit.

Nun ist der Schleier, den die Klägerin tragen will, eine besondere Spielart der Gesichtsbedeckung. Die Frau möchte am Steuer einen Niqab tragen. Beim Niqab ist das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt.

Die Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht, verlangt die Frau, weil sie sich auf ihre religiöse Überzeugung beruft. Außerdem sieht sie sich in ihren Grundrechten verletzt.

Muslimische Klägerin muss zum Prozess kommen

Die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit hat das persönliche Erscheinen der Klägerin zur Verhandlung angeordnet, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Eine Entscheidung wird dann auch noch am selben Tag erwartet.

Die Muslimin will eine Verkehrsreform bewirken.
Die Muslimin will eine Verkehrsreform bewirken.Steinach/imago

Zum Hintergrund: Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Fahrer eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Er muss erkennbar bleiben. Dabei geht es im Wesentlichen auch um die Möglichkeit, Straftaten – zum Beispiel Fahrerflucht – zu verhindern. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde in Ausnahmefällen davon absehen.

Mit der Thematik haben sich schon mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. In Rheinland-Pfalz etwa hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz im August 2024 entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist. ■