War es wieder eine Kugelbombe? Im Unfallkrankenhaus Marzahn wurde in der Silvesternacht ein Kind mit zerfetzter Hand eingeliefert. Die Ärzte vermuten eine Kugelbomben-Verletzung. Auch in Spandau explodierte eine Kugelbombe mit verheerenden Folgen.
Hand des Kindes ist vollständig zerstört
Eine Hand des Kindes sei vollständig zerstört, zudem müssten weitere tiefe Verletzungen am Körper versorgt werden, berichtete das Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) auf der Plattform X über die schweren Verletzungen des eingelieferten Kindes. „Weitere 5 Bölleropfer wurden zu uns ins UKB gebracht“, so die Klinik weiter. Zunächst hatte der RBB über die Vorfälle in der Silvesternacht berichtet.
Der Fall weckt Erinnerungen an das vergangene Jahr: Damals war ein siebenjähriger Junge in Berlin durch eine Kugelbombe lebensgefährlich verletzt worden. Notoperationen folgten, zahlreiche weitere Eingriffe schlossen sich an. Bis heute ist das Kind schwer gezeichnet und kämpft sich zurück ins Leben.
Explosion einer Kugelbombe in Spandau
Auch in Berlin-Spandau kam es in der Silvesternacht zu einer Kugelbomben-Explosion mit erheblichen Schäden. Unbekannte hatten an der Fassade einer Woolworth-Filiale ein Feuerwerksdepot abgelegt, darunter eine verbotene Kugelbombe. Als eine Raketenbatterie umkippte, schossen die Geschosse nicht in die Höhe, sondern kreuz und quer über den Boden. Das Depot geriet durch die Irrläufer in Brand, die Kugelbombe explodierte mit einem ohrenbetäubenden Knall. Mehrere Eingangsscheiben des Geschäfts wurden zerstört.

Kommt ein Böllerverbot in Berlin?
Die Ereignisse dürften der Berliner Debatte über ein mögliches Verbot von privatem Feuerwerk neuen Auftrieb geben. Der Landesverband Berlin der Gewerkschaft der Polizei zählt seit Längerem zu den Befürwortern eines generellen Böllerverbots. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner lehnt aber ein solches Verbot bislang ab, die SPD dagegen befürwortet ein Verbot privater Böllerei.
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) etwa drängt auf strengere Regeln. Berlin solle privates Feuerwerk großflächiger untersagen können. Als Instrument nennt sie eine „Länderöffnungsklausel im Sprengstoffrecht“ des Bundes. Diese würde es einzelnen Bundesländern erlauben, selbst festzulegen, „wo wir Feuerwerksverbote erlassen und Pyroerlaubniszonen genehmigen“.


