Es war ein Schock in der queeren Szene Berlins. Im Herbst 2025 wurde bekannt, dass gegen die bekannte Dragqueen Jurassica Parka (bürgerlich Mario O.) wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt wird. Nun wird es ernst: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat in dem Fall offiziell Anklage erhoben.
Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornografie
In einer aktuellen Pressemitteilung heißt es: „Gegen einen inzwischen 46-Jährigen, der unter anderem als Dragqueen tätig war, hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Besitzes von kinderpornografischer sowie jugendpornografischer Inhalte Anklage zum Amtsgericht Tiergarten – Strafrichter – erhoben.“ Laut rbb-Informationen soll es sich hierbei sicher um Mario O. alias Jurassica Parka handeln.
Der Vorwurf: „Der Angeschuldigte soll am 24. Juli 2025 in seiner Wohnung auf diversen elektronischen Datenträgern mutmaßlich kinderpornografisches Videomaterial von mehreren Stunden Länge, jugendpornografisches Videomaterial von unter einer Stunde Länge sowie kinder- und jugendpornografische Bilder aufbewahrt haben“, so die Staatsanwaltschaft.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ausgerechnet eine Meldung der US-amerikanischen Organisation NCMEC an die deutschen Behörden im Zusammenhang mit der im Internet verwendeten IP-Adresse sowie eine anschließende Durchsuchung der Wohnung des Angeschuldigten.
Das sagt Jurassica Parka zu den Vorwürfen
„Der Angeschuldigte schweigt zu den Vorwürfen. Das Amtsgericht Tiergarten hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden“, erklärt die Berliner Staatsanwaltschaft abschließend.
Mario O. hatte sich im Herbst 2025 zu den schweren Vorwürfen gegen ihn geäußert. In einem Instagram-Video, in dem er sehr verstört wirkte, sagte er: „Es gibt ein Ermittlungsverfahren wegen eines mutmaßlichen Online-Vergehens.“

Um was es gehe, könnten er und seine Anwältin nicht ausreichend nachvollziehen. „Die Ermittlungen werden voraussichtlich noch länger dauern.“ Weiter könne er sich dazu nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Jurassica Parka schon einmal wegen Kinderpornografie verurteilt
Für Jurassica Parka gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung. Wichtig ist hier jedoch anzumerken: Bereits im Oktober 2023 wurde die Dragqueen schon einmal wegen der „Verbreitung kinderpornografischer Schriften“ rechtskräftig vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt. Es musste damals eine Strafzahlung von 11.200 Euro geleistet werden.



