Die Ermittlungen um Jurassica Parka werfen immer mehr Fragen auf! Gegen die bekannte Berliner Dragqueen wird aktuell wegen des „Verdachts auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie“ ermittelt. Der Vorwurf ist nicht neu: Bereits im Jahr 2023 wurde die Künstlerin, bürgerlich Mario O., wegen der „Verbreitung kinderpornografischer Schriften“ vor dem Amtsgericht Tiergarten verurteilt. Doch obwohl diese frühere Verurteilung polizeilich bekannt gewesen sein muss, stand die Berliner Polizei im Sommer dieses Jahres mit Jurassica Parka auf der Bühne …
Polizei stand trotz bekannter Verurteilung mit Jurassica Parka auf der Bühne
Wie kam es dazu? Am 14. Juli 2025 fand im Berliner Theater des Westens die Benefizgala „Gemeinsambunt“ gegen Hasskriminalität statt – Veranstalter waren unter anderem die Berliner Polizei, das Polizeipräsidium Brandenburg und das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Damals führte ausgerechnet Dragqueen Jurassica Parka als Moderatorin durch den Abend. Sie stand mit Beamten auf der Bühne, im Hintergrund musizierte das Polizeiorchester Brandenburg.
Dabei wurde die Künstlerin, bürgerlich Mario O., im Oktober 2023 rechtskräftig wegen „Verbreitung kinderpornografischer Schriften“ verurteilt – was in ihrem polizeilichen Führungszeugnis vermerkt wurde. Außerdem wusste die Berliner Polizei laut Spiegel schon seit dem 26. März 2025 von den neuen Vorwürfen: Am 6. Mai leitete die Staatsanwaltschaft das aktuell laufende Ermittlungsverfahren ein. Wie kann es also sein, dass die Berliner Polizei Jurassica Parka offenbar ohne Bedenken als Moderatorin für eine Gala eingeladen hat?

Polizei rechtfertigt Auftritt mit Jurassica Parka mit Datenschutz
Die Polizei verteidigt sich jetzt gegen den umstrittenen Auftritt mit Jurassica Parka. Gegenüber der B.Z. betont Lena Kniphals, die Leiterin der Stabsabteilung Kommunikation bei der Berliner Polizei: „Zum Zeitpunkt der Veranstaltung lagen weder der Behördenleitung noch den beteiligten Partnern entsprechende Kenntnisse oder Hinweise vor.“
Aber werden geladene Gäste und Moderatoren bei Veranstaltungen der Polizei nicht vorab überprüft? Hier verweist Kniphals auf den Datenschutz: „Eine standardmäßige Überprüfung von Mitwirkenden einer solchen Veranstaltung ist rechtlich nicht zulässig.“ Auch der behördeninterne Austausch über personenbezogene Daten sei nicht erlaubt. Kniphals ergänzt: „Im Übrigen ist die Behördenleitung regelmäßig nicht eingebunden in die Beauftragung von Künstlern und Moderatoren bei derartigen Veranstaltungen.“

Polizei-Kommunikationschefin gibt zu: Jurassica Parka war nicht die beste Wahl
Trotzdem muss die Polizei-Kommunikationschefin zugeben: „Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen wäre die Beauftragung einer anderen Person zur Moderation allerdings sicherlich wünschenswert gewesen.“ Kniphals stellt klar: „Verhaltensweisen, die den in Rede stehenden Vorwurf begründen, werden in keinster Weise toleriert.“


