Drogen im Gefängnis

Irre Diskussion in Berlin! Dürfen Knackis im Knast Cannabis besitzen?

Bei einem Häftling wurden 45,06 Gramm Cannabisharz gefunden. Hat er sich damit strafbar gemacht – oder muss auch das Kiffen im Knast erlaubt werden?

Author - Florian Thalmann
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Sollten Besitz und Konsum von Cannabis auch im Gefängnis legal sein? Damit mussten sich jetzt die Gerichte beschäftigen. Hier: Blick auf die JVA Moabit in Berlin.
Sollten Besitz und Konsum von Cannabis auch im Gefängnis legal sein? Damit mussten sich jetzt die Gerichte beschäftigen. Hier: Blick auf die JVA Moabit in Berlin.Schöning/imago, Chromorange/imago (Montage: FTH/BK)

Seit dem 1. April 2024 sind der Konsum und der Besitz geringer Mengen Cannabis in Deutschland legal – das Cannabisgesetz der Ampel-Regierung macht’s möglich. Während Konsumenten jubeln und die neue Freiheit genießen, wirft die Legalisierung an anderen Stellen völlig neue Fragen auf. In einem Medienbericht wird jetzt ein besonders skurriler Fall besprochen: Es geht um einen Knacki aus Berlin, in dessen Zelle 45 Gramm Cannabisharz gefunden wurden. Die Frage: ist das jetzt legal oder nicht?

Dürfen Knackis Cannabis besitzen? Skurriler Fall landet vor Gericht

Erwachsene dürfen in Deutschland seit dem 1. April 2024 50 Gramm besitzen. Aber: Gilt das auch für Menschen, die im Knast sitzen - und wie verhält es sich mit den Drogen im Gefängnis? Damit mussten sich laut einem Bericht der BZ auch die Berichte in Berlin befassen. Der Grund: Bei einem Häftling einer JVA wurden demnach 45,06 Gramm Cannabisharz mit einer Wirkstoffmenge von 13,64 Gramm Tetrahydrocannabinol gefunden, als seine Zelle durchsucht wurde. Die Droge war für den Eigenkonsum gedacht. Nur: ist das erlaubt oder nicht?

Der Knackpunkt: Im Cannabisgesetz ist geregelt, dass die Erlaubnis für den privaten Wohnraum gilt – wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, darf nur 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Aber: Ist eine Gefängniszelle ein öffentlicher Ort oder gilt sie schon als privater Wohnraum? Das irre Urteil des Amtsgericht Tiergarten: Ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten kann die Zelle im Knast als vorübergehender Aufenthaltsort anerkannt werden. Das heißt: Der Besitz ist erlaubt.

Seit April 2024 sind der Besitz von 50 Gramm Cannabis und der Konsum legal. Aber: Gilt das auch für Menschen, die im Gefängnis sitzen?
Seit April 2024 sind der Besitz von 50 Gramm Cannabis und der Konsum legal. Aber: Gilt das auch für Menschen, die im Gefängnis sitzen?Monika Skolimowska/dpa

Tatsächlich lässt sich die Entscheidung aus dem Cannabisgesetz ableiten. Dort ist geregelt, dass der vorübergehende Aufenthaltsort, an dem die 50 Gramm erlaubt sind, der Ort ist, „dem sich eine Person unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt; solche Umstände sind bei einem zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt an einem Ort von mindestens sechs Monaten Dauer anzunehmen, wobei kurzfristige Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben.“ Da der Häftling insgesamt zwei Jahre und drei Monate in seiner Zelle verbringen wird, gilt sie also als sein vorübergehender Aufenthaltsort.

Gaga-Urteil: Cannabis im Knast ist nicht verboten, aber auch nicht erlaubt

Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein, schließlich könne vom gewöhnlichen Aufenthaltsort nur dann die Rede sein, wenn man sich dort auch freiwillig aufhalte. Doch das höhere Kammergericht gab dem Amtsgericht Tiergarten Recht. Bei der Entscheidung komme es allein auf die Lebensverhältnisse an. Doch es wird noch skurriler: Trotz dieser Entscheidung ist es nicht erlaubt, im Knast Cannabis zu besitzen oder zu konsumieren. Der Grund: Die Justizvollzugsanstalten können per die Regeln per Hausordnung enger fassen. Es sei möglich, „Besitz und Konsum von Cannabis […] mit Blick auf die Sicherheit und Ordnung der Anstalt generell zu untersagen und entsprechende Verstöße mit vollzuglichen Maßnahmen zu ahnden“, so das Gericht. Und das bedeutet in Berlin: Es ändert sich gar nichts. Denn der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind in den Haftanstalten verboten.

Unklar ist bisher, ob Häftlinge in der JVA selbst Cannabis anbauen dürfen. Damit muss sich das Gericht vermutlich an anderer Stelle noch einmal beschäftigen.
Unklar ist bisher, ob Häftlinge in der JVA selbst Cannabis anbauen dürfen. Damit muss sich das Gericht vermutlich an anderer Stelle noch einmal beschäftigen.Friso Gentsch/dpa

Drogen im Knast: Haben Gefangene in der JVA ein Recht auf Cannabis?

Aus der SPD kommt dennoch Unterstützung für die Entscheidung des Gerichts. So sagt der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg der „BZ“, das Leben im Knast müsse so weit wie möglich dem Leben draußen entsprechen. „Deswegen dürfen die Gefangenen selbstverständlich genauso legal kiffen wie die Menschen draußen.“ Offen bleibt auch, ob Häftlinge in ihren Zellen Cannabis anbauen dürfen. Im privaten Wohnraum sind laut Cannabisgesetz eigentlich drei Pflanzen gestattet. Damit werden sich die Richter an anderer Stelle noch einmal befassen müssen …

Was halten sie von der Entscheidung? Sollen Häftlinge im Gefängnis Cannabis besitzen und konsumieren dürfen – oder geht diese Freigabe zu weit? Schicken Sie uns Ihre Meinung per Mail an wirvonhier@berlinerverlag.com. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften!