„Wäre vermeidbar gewesen“

Döner-Lieferant überfuhr Rentner – tot! Gericht: 2000 Euro Strafe

Ein Döner-Lieferant fuhr rückwärts – und erwischte dabei einen Fußgänger (74), der bei dem Crash ums Leben kam. Im Prozess fiel nun das Urteil.

Author - Berliner KURIER
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Der Angeklagte Cengiz K. (25), dahinter sein Dolmetscher. Nach einem Unfall, bei dem ein Rentner tödlich verletzt wurde, musste er sich jetzt vor Gericht verantworten.
Der Angeklagte Cengiz K. (25), dahinter sein Dolmetscher. Nach einem Unfall, bei dem ein Rentner tödlich verletzt wurde, musste er sich jetzt vor Gericht verantworten.Pressefoto Wagner

Moabit Horror-Unfall beim Rückwärtsfahren: Cengiz K. (25) hatte einen Döner-Imbiss beliefert. Den Fußgänger (74) hinter seinem Transporter sah er nicht. Fahrer K. nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Die Staatsanwältin: „Er hat sich nicht ausreichend versichert, dass der Verkehrsraum hinter dem Kleintransporter frei war.“ Ein Unfall aus Unachtsamkeit sei es gewesen.

Schock-Unfall in Schöneweide: Döner-Lieferant erfasste Rentner

Cengiz K. am Steuer eines Kastenwagens brachte am 31. August 2024 Drehspieße. Erster Fehler: Transporter in der Griechischen Allee (Oberschöneweide) auf einer Mittelinsel und damit im Parkverbot abgestellt, um den Weg zum Imbiss abzukürzen.

Der Angeklagte vor Gericht. Er wurde zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte vor Gericht. Er wurde zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt.Pressefoto Wagner

Gegen 11 Uhr nächster Fehler: Abfahrt im Rückwärtsgang. Eine Augenzeugin (42): „Auf einmal stand da der Fußgänger – eine Sekundensache.“ Sie schrie, der Transporter rollte weiter, erfasste den Rentner, überrollte ihn schließlich. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät. K. zum Richter: „Ich hatte geguckt, ob hinten frei ist, bin dann eingestiegen, fuhr ganz langsam, merkte dann etwas.“ Sofort sei er aus dem Wagen – „die Person war unter dem Fahrzeug“.

Richter urteilt: „Der Unfall war vermeidbar“

Der Transporter war nicht mit einer Rückfahrkamera ausgestattet. Der Richter: „Hatten Sie einen Einweiser?“ K.: „Nein, ich war wie üblich allein unterwegs, fuhr aber ganz langsam.“ Der Verteidiger: „Der Mann hätte das Dieselfahrzeug hören, sehen und reagieren können.“ Der Richter: „Der Unfall war vermeidbar. Wenn man hinten nichts sieht, muss man sich einweisen lassen.“ Urteil: 2000 Euro Strafe (80 Tagessätze zu je 25 Euro). (KE.)