Die Debatte um das Böllerverbot – sie läuft! Je näher die Silvesternacht rückt, desto hitziger werden die Diskussionen geführt. Nun machen die ersten Bezirke Ernst – und schränken die Böllerei ein. Der Bezirk Pankow hat als einer von mehreren verkündet, dass das Verwenden von pyrotechnischen Produkten mit Knallwirkung auch am Silvestertag eingeschränkt wird. Wann dürfen Knaller überhaupt noch verwendet werden – und kommt bald ein generelles Böllerverbot?
Erste Bezirke schränken Verwendung von Böllern ein
Wann Feuerwerk verwendet werden darf, darüber wird seit Ewigkeiten gestritten. Klar geregelt ist die Lage nur in der Sprengverordnung – hier geht es allerdings nicht um das Verwenden von Feuerwerk an Silvester, sondern nur um die Zeit, zu der es verboten ist. Konkret heißt es dort: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 – dazu gehört das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen, Fontänen und Feuerwerksbatterien – dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nur von Pyrotechnikern mit speziellen Erlaubnisscheinen abgebrannt werden.

Weiterhin schreibt die Verordnung vor: „Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ Das bedeutet grundsätzlich: Das Zünden von Feuerwerk ist am kompletten 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Auch in Berlin ist das gelebtes Brauchtum – hier eröffnen manche Feuerwerksfans den Silvestertag sogar mit einem Feuerwerk in der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember, manche Feiern ziehen sich bis zum Abend des 1. Januar.
Erste Bezirke erlauben Böller nur zu bestimmten Zeiten
Allerdings können Gemeinden die Zeit des Abbrennens weiter einschränken – oft wird beispielsweise ein zeitlicher Rahmen von 18 Uhr am Silvesterabend bis 6 Uhr am Morgen vorgegeben. Gerade in Städten wie Berlin hält sich an solche Vorgaben aber niemand. Doch jetzt machen die ersten Bezirke ernst – und nehmen dabei die Diskussionen um ein Böllerverbot wörtlich: Pankow als Berlins größter Bezirk hat jetzt etwa das Zünden von Feuerwerk mit Knallwirkung auf einen festgelegten Rahmen limitiert. Und ruft damit ein Böllerverbot für den Rest der Feuerwerkstage aus!

Demnach dürfen vor 18 Uhr am Silvesterabend und nach 7 Uhr am Neujahrsmorgen keine Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung – also „Böller“ – verwendet werden. „Das bereits vom 2. Januar bis einschließlich 30. Dezember eines jeden Jahres geltende gesetzliche Abbrennverbot von Feuerwerk wird damit zum Schutz von Menschen und Tieren sowie zur Vermeidung von Sachbeschädigungen auch an Silvester zeitlich eingeschränkt“, teilt das Bezirksamt mit.
Böller an Silvester verboten: Etliche Bezirke sollen nachziehen
Und der Bezirk wird damit nicht allein bleiben: „Von den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg ist bekannt, dass diese Bezirke entsprechende Regelungen treffen werden.“ Reinickendorf hat die neuen Regelungen bereits verkündet: „In den letzten Jahren ist auffällig, dass insbesondere tagsüber zu Silvester und Neujahr vermehrt Böller missbräuchlich und ausschließlich aufgrund ihrer Knallwirkung abgebrannt werden“, sagte Ordnungsstadträtin Julia Schrod-Thiel.

„Diese Praxis stellt eine besondere Gefahr dar, da sie den öffentlichen Frieden und die Sicherheit stört“, heißt es weiter. „Tagsüber sind mehr Menschen unterwegs, was das Risiko von Verletzungen und Sachschäden erhöht. Zudem verursacht der Lärm Stress und Ängste bei Tieren und Menschen, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führen kann.“ Auch der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat bereits nachgezogen, die neuen Regeln verkündet.
Bezirke hoffen, dass sich Bürger an die Verbote halten
In Pankow hofft man, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an die Einschränkungen halten. Man wolle damit die Sicherheit im Bezirk erhöhen, sagt Manuela Anders-Granitzki, Bezirksstadträtin für Ordnung. „Unsere Einsatzkräfte erleben Jahr für Jahr, welche Gefahren von reiner Knallpyrotechnik ausgehen für Menschen, Tiere und öffentliche Infrastruktur.“
Ein vollständiges Feuerwerksverbot sei bundesrechtlich nicht möglich – doch man wolle die verfügbaren Spielräume nutzen. Verboten bleibt das Verwenden von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden. Wer dagegen verstößt, kann mit Strafen von bis zu 50.000 Euro belegt werden.




