ASOG – hinter diesen vier Buchstaben verbirgt sich eine der wichtigsten Grundlagen für das Zusammenleben in der Stadt. ASOG steht für Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Aber eigentlich sagen alle nur Polizeigesetz. Und das wird jetzt deutlich verschärft.
Nach langem Ringen haben sich Berlins Regierungsparteien CDU und SPD auf die Themen und den Wortlaut geeinigt. Letzte Details werden an diesem Wochenende geklärt. Herausgekommen ist ein Werk, das den Beamten im Einsatz deutlich mehr Hilfsmittel zur Verfügung stellt und Sicherheit bietet.
Polizeigesetz-Entwurf mit Aha-Effekt
Die Liste der Änderungen ist lang und in einigen Fällen sogar mit einem Aha- oder Endlich-Faktor versehen. Ziel hinter all den Änderungen: Der Polizei im täglichen Kampf gegen das Verbrechen scharfe Waffen an die Hand zu geben.
Die wohl krasseste Änderung ist die Aufnahme des „Finalen Rettungsschuss“ in das Polizeigesetz. Nach endloser Diskussion soll die Polizei mit dem gezielten Todesschuss im Sinne der Nothilfe Gefahr von Dritten abwenden können. Bei Geiselnahmen ist das immer wieder ein Thema.
Künftig sollen Videokameras an kriminalitätsrelevanten Orten für mehr Sicherheit sorgen. Die Überwachung von Telefonen und SMS zum Zwecke der Gefahrenabwehr wird auf die Messengerdienste WhatsApp und Telegram ausgeweitet. Künftig können die Beamten über die Bestandsdatenauskunft Adresse und Name eines Handy-Besitzers abfragen. Auch die Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie Funkzellenabfragen sind neu geregelt.

BVG darf Videoaufnahmen 72 Stunden speichern
Die BVG darf künftig Videoaufnahmen 72 Stunden statt bisher 48 speichern und auch eine KI-gestützte Videoüberwachung soll ermöglicht werden. Zudem soll im Falle der Terrorismusabwehr die Online-Durchsuchung von Computern erlaubt werden. Auch die elektronische Fußfessel für Gewalttäter kommt.
Auffällig im insgesamt 744 Seiten dicken Gesetzentwurf ist der Umgang mit Angreifern gegen die Beamten. Wer spuckt oder beißt kann künftig gegen seinen Willen untersucht werden. So soll schnell geklärt werden, ob sich der Polizist mit einer Krankheit angesteckt haben könnte.
Auch interessant: Die Bezirke dürften ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro androhen, wenn ein Autowrack nicht richtig entsorgt wurde. Bisher drohten nur 50.000 Euro. Das neue Gesetz muss noch das Abgeordneten-Haus passieren.
Innensenatorin Iris Spranger zum bunten Strauß der Änderungen: „Nicht zuletzt geben wir unserer Polizei durch das ASOG mehr Rechts- und Handlungssicherheit – von der Nutzung von Bodycams bis zum Einsatz von Schusswaffen bei Gefahr für Leib und Leben.“