Echt jetzt?

Gewusst? Blumenkästen am Balkon in Berlin verboten! DAS ist der Grund

Ein Blumenparadies auf dem Balkon? Wer als Mieter Blumenkästen anbringen möchte, sollte wissen, was erlaubt ist - und vor allem: was NICHT.

Teilen
Wer Blumenkästen am Balkon anbringen will, sollte wissen, was erlaubt ist.
Wer Blumenkästen am Balkon anbringen will, sollte wissen, was erlaubt ist.IMAGO / Westend61

Ein blühendes Paradies auf dem Balkon? Viele Mieter lieben es, mit bunten Blumen und duftenden Kräutern ihre kleine Oase in luftiger Höhe zu gestalten. Doch Achtung! Wer seine Blumenkästen an der Außenseite des Balkons befestigt, könnte gegen Regeln verstoßen – zumindest in manchen Fällen. Besonders in Berlin gibt es ein Urteil, das Balkonbesitzer aufhorchen lassen dürfte.

Blumenkästen am Balkon: Erlaubt oder verboten?

Das deutsche Mietrecht ist in Sachen Blumenkästen erstaunlich schweigsam. Ob die bunten Pflanzgefäße an der Außenseite des Balkons hängen dürfen, wird daher häufig vor Gericht entschieden – mit unterschiedlichen Ergebnissen. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht und darf Blumenkästen untersagen, wenn sie eine Gefahr darstellen. Besonders, wenn sich unter dem Balkon viel frequentierte Gehwege oder Parkplätze befinden. Zudem können Mieter ebenfalls verpflichtet sein, für die sichere Befestigung zu sorgen.

Die Experten der Arag weisen auf einen aktuellen Fall hin: Ein Berliner Mieter wollte seine Blumenkästen an der Außenseite des Stahlgeländers anbringen. Der Vermieter untersagte dies mit Verweis auf die darunterliegenden Parkplätze. Die Richter gaben dem Vermieter recht: „Wenigstens beim Anbringen und Abnehmen bestehe die Gefahr, dass die Blumenkästen herunterfallen.“ Deshalb müssen sie innen am Geländer angebracht werden (LG Berlin, Az.: 65 S 40/12). Ein Urteil mit Signalwirkung!

Gerichtsurteile zu Balkonkästen

Anders entschied das Landgericht Hamburg: Dort hieß es, dass Mieter ihre Blumenkästen außen befestigen dürfen, solange sie sturmsicher angebracht sind. „Mieter müssen ihre Blumenkästen lediglich so befestigen, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können.“ (LG Hamburg, Az.: 316 S 79/04).

Blumenkästen am Balkon sind in Berlin nicht immer erlaubt.
Blumenkästen am Balkon sind in Berlin nicht immer erlaubt.IMAGO / epd

Noch kurioser verlief ein Fall in München: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wollte einen Mieter zwingen, seine Blumenkästen zu entfernen, da der wuchernde Knöterich angeblich die Fassade schädigte. Doch das Gericht entschied: „Nicht die Gemeinschaft, sondern nur der Eigentümer kann die Beseitigung fordern“ – und eine Fassadenschädigung war nicht nachweisbar (LG München, Az.: 13 S 2348/01).

Können Vermieter Balkonkästen verbieten?

Wer sich eine blühende Balkon-Oase schaffen will, sollte vorher genau hinsehen: Gibt es ein Verbot im Mietvertrag oder der Hausordnung? Sind darunter Parkplätze oder viel frequentierte Wege? Und vor allem: Ist die Befestigung absolut sicher?

„Manche Vermieter mögen Geranien und Co an der schicken Fassade ihres Hauses nicht. Oder sie werden mit Beschwerden anderer Mieter über Gießwasser, Vogelkot, Blätter und Blütenregen von oben konfrontiert“, erklären die Rechtsexperten der Arag. Aber: „Das sind aber trotzdem keine Gründe, Balkonkästen im Mietvertrag oder der Hausordnung rigoros zu verbieten. Ein individuell ausgehandeltes Verbot kann aber unter Umständen wirksam sein.“