Eilantrag vom Nabu

Gericht verbietet Streusalz-Freigabe für Berlin

Berliner dürfen nun doch kein Streusalz benutzen, um die glatten Gehwege sicherer zu machen. Das Gericht hat die Senatsverfügung verworfen.

Author - Sebastian Krause
Teilen
Glätte in Berlin: Vor allem Ältere haben Probleme, sich durch die Stadt zu bewegen.
Glätte in Berlin: Vor allem Ältere haben Probleme, sich durch die Stadt zu bewegen.Fabian Sommer/dpa

Nach langem Hickhack hat die Umweltverwaltung unter Senatorin Ute Bonde (CDU) am vergangenen Freitag das Streusalz-Verbot durch eine Allgemeinverfügung temporär außer Kraft gesetzt. Nun bekommt der Streit eine neue Wendung. Die Allgemeinverfügung zum Einsatz von Streusalz ist im Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Bittere Folge: Berlinerinnen und Berliner dürfen mit sofortiger Wirkung Streusalz nicht mehr benutzen.

Nabu: Es muss auch ohne Streusalz gehen

„Wir freuen uns natürlich erst mal, das Salz in die qualifizierten Hände der BSR zurückgeht. Da war es vorher – und da gehört es einfach auch hin“, sagt Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des Nabu Berlin, dem KURIER. Über das gewonnene Eilverfahren des Naturschutzbundes hatte zuerst die Berliner Morgenpost berichtet.

Die Geschäftsführerin lobt in dem Zusammenhang die Arbeit der Berliner Stadtreinigung und sieht keinen Anlass, daran zu zweifeln. „Ich fand, es war ein sehr erfrischendes und positives Feedback der BSR. Die haben am Wochenende unheimlich reingeklotzt. Das hat man auch gesehen“, sagte von Orlow. Salz sei nicht das Allheilmittel, es gehe ganz klar auch ohne.

Senatorin verteidigt die Streusalz-Freigabe

Zur Begründung des Gerichts, dem Eilantrag stattzugeben und damit die Allgemeinverfügung aufzuheben, sagt von Orlow, dass man ein bestehendes Gesetz nicht kurzerhand mit einem Erlass außer Kraft setzen könne. Die Voraussetzung dafür sei in dem Gesetz nicht vorhanden gewesen.

Von Orlow schließt aber nicht aus, dass die Berliner Politik darauf reagieren und Möglichkeiten schaffen werde, um bei künftigen Ereignissen besser darauf reagieren zu können. „Aber es war nun einmal im Gesetz ursprünglich nicht drin. Und dementsprechend war der ganze Vorgang einfach rechtswidrig“, sagt die Nabu-Geschäftsführerin.

Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) sieht ihre Allgemeinverfügung weiter als richtig und notwendig an.
Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) sieht ihre Allgemeinverfügung weiter als richtig und notwendig an.Maurizio Gambarini/Funke Foto Services

Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde verteidigt die Freigabe von Streusalz: „Ich nehme die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Die Situation im öffentlichen Raum zum Zeitpunkt der Verfügung, die Auslastung der Rettungsdienste sowie medizinischer Einrichtungen, machte eine verantwortungsvolle Entscheidung spätestens am Freitag unabdingbar. Dieser Verantwortung folgend habe ich die Allgemeinverfügung erlassen.

Nabu: Die Bezirke müssen besser arbeiten

Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow sieht die Bezirke in der Pflicht, ihren Aufgaben besser nachzukommen. Außerdem müsse mehr Klarheit geschaffen werden, wer für welchen Bereich zuständig ist. „Auf vielen Flächen weiß man bis heute nicht, wer ist hier eigentlich zuständig. Ist es die BSR, ist es ein Eigentümer? Und wie kann ich den Eigentümer erreichen?“

Berlin müsse sich Gedanken machen, wie die Stadt künftig mit ähnlichen Fällen umgeht. „Das ist ein unglücklicher Zustand. Das ist spätestens jetzt allen klar geworden“, sagte sie. Es dürfe keine Frage der zur Verfügung stehenden Chemikalien sein. „Wir dürfen nicht unsere Umwelt vergiften, nur um ein Problem temporärer Natur zu lösen.“