Nach langem Hickhack hat die Umweltverwaltung unter Senatorin Ute Bonde (CDU) am vergangenen Freitag das Streusalz-Verbot durch eine Allgemeinverfügung temporär außer Kraft gesetzt. Nun bekommt der Streit eine neue Wendung. Die Allgemeinverfügung zum Einsatz von Streusalz ist im Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Bittere Folge: Berlinerinnen und Berliner dürfen mit sofortiger Wirkung Streusalz nicht mehr benutzen.
Nabu: Es muss auch ohne Streusalz gehen
„Wir freuen uns natürlich erst mal, das Salz in die qualifizierten Hände der BSR zurückgeht. Da war es vorher – und da gehört es einfach auch hin“, sagt Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des Nabu Berlin, dem KURIER. Über das gewonnene Eilverfahren des Naturschutzbundes hatte zuerst die Berliner Morgenpost berichtet.
Die Geschäftsführerin lobt in dem Zusammenhang die Arbeit der Berliner Stadtreinigung und sieht keinen Anlass, daran zu zweifeln. „Ich fand, es war ein sehr erfrischendes und positives Feedback der BSR. Die haben am Wochenende unheimlich reingeklotzt. Das hat man auch gesehen“, sagte von Orlow. Salz sei nicht das Allheilmittel, es gehe ganz klar auch ohne.
Senatorin verteidigt die Streusalz-Freigabe
Zur Begründung des Gerichts, dem Eilantrag stattzugeben und damit die Allgemeinverfügung aufzuheben, sagt von Orlow, dass man ein bestehendes Gesetz nicht kurzerhand mit einem Erlass außer Kraft setzen könne. Die Voraussetzung dafür sei in dem Gesetz nicht vorhanden gewesen.
Von Orlow schließt aber nicht aus, dass die Berliner Politik darauf reagieren und Möglichkeiten schaffen werde, um bei künftigen Ereignissen besser darauf reagieren zu können. „Aber es war nun einmal im Gesetz ursprünglich nicht drin. Und dementsprechend war der ganze Vorgang einfach rechtswidrig“, sagt die Nabu-Geschäftsführerin.

Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde verteidigt die Freigabe von Streusalz: „Ich nehme die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Die Situation im öffentlichen Raum zum Zeitpunkt der Verfügung, die Auslastung der Rettungsdienste sowie medizinischer Einrichtungen, machte eine verantwortungsvolle Entscheidung spätestens am Freitag unabdingbar. Dieser Verantwortung folgend habe ich die Allgemeinverfügung erlassen.“



