Die Newcastle-Krankheit ist zurück. Drei Jahrzehnte trat sie in Brandenburg nicht mehr auf, nun breitet sich das gefährliche Virus erneut unter Geflügel aus. Acht bestätigte Ausbrüche in Brandenburg und Bayern versetzen Veterinärbehörden in Alarmbereitschaft. Auch Berlin ist inzwischen betroffen.
Geflügelhof in Königs Wusterhausen betroffen
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) spricht von einer „erheblichen Gefährdungslage“ für Geflügelbetriebe, Zoos und andere Vogelhaltungen. Besonders brisant: Die Krankheit tritt parallel zur Vogelgrippe auf. „Die Aufmerksamkeit sollte unbedingt sehr hochgehalten werden“, mahnt ein FLI-Sprecher.
In Betrieben müsse „ein besonderes Augenmerk auf einen streng kontrollierten Personen- und Warenverkehr gelegt werden“, sagt der Sprecher. Zudem seien Pflichtimpfungen und „das sofortige Testen kranker oder verendeter Tiere“ entscheidend.
Der erste Ausbruch seit 30 Jahren war Ende Februar im Landkreis Oder- Spree gemeldet worden. In Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) folgte Anfang März ein weiterer Fall, sechs weitere traten im bayerischen Landkreis Erding auf. Weitere Verdachtsfälle werden geprüft. Rund 125.000 Tiere mussten bereits vorsorglich getötet werden.
Die Newcastle-Krankheit – auch atypische Geflügelpest genannt – ist hoch ansteckend. Das Virus kann laut FLI „prinzipiell alle Vögel infizieren“. Für Menschen besteht nur ein geringes Risiko. Eine Infektion sei „sehr selten, aber möglich“ und äußere sich meist als Bindehautentzündung. Einzelne tödliche Fälle seien nur bei Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem bekannt.

Durch den Ausbruch in Königs Wusterhausen reicht die Überwachungszone nun bis nach Berlin hinein. Um den Seuchenbestand wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Betroffen im Bezirk Treptow-Köpenick ist davon der Ortsteil Rauchfangswerder, teilte das Bezirksamt am Freitag mit. Der Bezirk liegt nicht in der Schutzzone, aber teilweise im Überwachungsbereich.
Vögel, Geflügelfleisch, Eier und Bruteier dürfen nicht verkauft werden
Für Tierhalter gelten ab sofort strenge Regeln. Dazu gehören:
• Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner oder Laufvögel) muss von Wildvögeln und anderen Tieren getrennt und in Ställen gehalten werden.
• Gehaltene Vögel, Geflügelfleisch, Eier und Bruteier dürfen nicht verkauft oder weitergegeben werden.
• Bestände müssen täglich auf Auffälligkeiten (gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten) kontrolliert werden.
• Zufahrtswege sind täglich zu desinfizieren.
• Ställe dürfen dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten werden.


