Ein Brief an die Berliner Schulen rüttelt an diesem Mittwoch auf: Darin warnt die Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (41, CDU) vor einem gefährlichen Aufruf, der seit 2021 auf TikTok und in anderen sozialen Medien kursiert.
Im Internet wird Werbung für einen „National Rape Day“ („Nationaler Vergewaltigungstag“) am 24. April gemacht! Sexuelle Belästigung von Mädchen und jungen Frauen soll angeblich an diesem Tag straffrei sein. Eine dreiste und kriminelle Lüge. „Für Kinder und Jugendliche, die diese Falschmeldungen lesen, kann es schwierig sein, den Wahrheitsgehalt der Inhalte einzuschätzen. Sie können verunsichert und verängstigt reagieren“, warnt die Bildungssenatorin. „Es besteht zudem die Gefahr, diesen Aufforderungen nachzugehen und entsprechende Handlungen auszuführen.“
Berliner Schulleiter und Eltern forderten, heute besonders wachsam zu sein. „Wenn es ihnen jetzt noch möglich ist, können Eltern ihre Kinder darauf hinweisen, dass sie noch aufmerksamer sein sollen“, sagte der Sprecher des Landeselternausschusses, Norman Heise, dem Tagesspiegel-Newsletter „Checkpoint“ und ergänzte: „und sich Hilfe holen, wenn ihnen etwas merkwürdig vorkommt.“

Soziale Medien: Aufruf zu Vergewaltigung
In dem Brief der Bildungsverwaltung, der die Schulen sensibilisieren soll, heißt es: „Im April 2021 wurde erstmalig über ein TikTok-Video zum sogenannten ‚National Rape Day‘ aufgerufen. In diesem mittlerweile gelöschten Video wurde dazu ermutigt, am 24. April junge Frauen und Mädchen ohne ihre Zustimmung anzufassen und zu belästigen.“ Die Behauptung sei damals schnell als Falschmeldung enttarnt worden, halte sich aber weiter hartnäckig. Auch, weil sie von den sozialen Medien nicht als Fake News gekennzeichnet wird.
Schüler sollen ernst genommen werden
Die Senatorin ermutigt Lehrer, ein Bewusstsein für diese ekelhafte Falschmeldung zu schaffen. Schüler, die das Thema ansprechen, sollten ernst genommen werden. „Gehen Sie in einen sachlichen und informativen Austausch. Stellen Sie Sachverhalte richtig und binden Sie die Schulsozialarbeit mit ein“, rät Günther-Wünsch den Kollegien.
Grundsätzlich sei zu empfehlen, das Thema sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung im Rahmen des schulischen Präventionsangebots regelmäßig zu behandeln.
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Straftaten, die unmittelbar zur Anzeige gebracht werden müssen, stellt die Handreichung klar. Auch das Verbreiten von Inhalten, die zu rechtswidrigen Taten aufrufen, ist strafbar. ■