Es geht um Immobilien, die dem Remmo-Clan zugerechnet werden. 77 wurden vor acht Jahren in Berlin und Brandenburg vorläufig konfisziert. Weil sie aus Sicht der Ermittler mit Geld aus Straftaten bezahlt wurden. Doch die angeblichen Käufer wehren sich gegen eine Einziehung.
Beide angeklagte Frauen haben zusammen 16 Kinder
Um 58 Immobilien geht es nun vor dem Landgericht. Ein Verfahren, das sich gegen zwei Frauen und mehrere Gesellschaften richtet. Die Staatsanwaltschaft hält Zeinab F. (45) und Zeinab A. (42) für Strohfrauen. So hätten die beiden Frauen – eine siebenfache Mutter, die andere hat neun Kinder - zwischen 2008 und 2019 in Berlin und Brandenburg kräftig eingekauft: 37 Immobilien.
Kauf folgte auf Kauf. Allein im Jahre 2017 wurde Zeinab F. als Eigentümerin für lukrative Objekte eingetragen: Gebäude und Freifläche in der Franz-Körner-Straße im Januar 2017 für 400.000 Euro erworben. Nur zwei Monate später ging eine Fläche in Köpenick für 670.000 Euro an die Libanesin. Im Juni 2017 konnte sich die siebenfache Mutter ein weiteres Objekt in Neukölln leisten – für 700.000 Euro.
Einige Mitglieder der deutsch-arabischen Großfamilie sorgten für Aufsehen: Diebstähle aus Schließfächern einer Bank in Mariendorf 2014, Goldmünzen-Klau aus dem Bode-Museum in Berlin 2017, Sachsen-Geschmeide aus dem Grünen Gewölbe in Dresden 2019 eingesackt.

Der Kauf von Immobilien ist ein klassisches Instrument der Organisierten Kriminalität. Die Herkunft von Geld soll verschleiert und legal in Umlauf gebracht werden. Seit über zehn Jahren ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft zum Kauf von Immobilien aus dem Umfeld des Remmo-Clans. Die Villa eines bekannten Clan-Chefs in Neukölln wurde im Mräz 2024 in Begleitung eines Polizei-Großaufgebots geräumt – allerdings erst nach fast sechsjährigem Rechtsstreit.
Die Libanesinnen akzeptieren die Einziehung der Immobilien nicht
Eine Einziehung von Immobilien durch die Behörden wollen auch die beiden Libanesinnen nicht hinnehmen. Nun wird mit Reichtum geprotzt. Ein Anwalt für Zeinab F. – verheiratet nach islamischem Recht mit einem Mann aus der Großfamilie: „Die Geldmittel stammen aus legalen Quellen.“




