Schleppende Verfahren

Berlin kommt an die blockierten Clan-Immobilien nicht ran

Beschlagnahmte Clan-Immobilien in Berlin sorgen für jahrelange Verfahren. Gerichte bremsen Ermittler aus. Der Kampf um illegales Vermögen bleibt zäh.

Author - Stefan Henseke
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Im März 2024 wurde die Villa des Remmo-Clans in Buckow geräumt und beschlagnahmt.
Im März 2024 wurde die Villa des Remmo-Clans in Buckow geräumt und beschlagnahmt.Berliner KURIER

Der große Schlag gegen kriminelle Clans sollte ein Wendepunkt sein: 77 Immobilien in Berlin wurden beschlagnahmt – Häuser, Wohnungen, Grundstücke im Millionenwert. Doch fast acht Jahre später zeigt sich: Der Kampf um das illegale Vermögen ist ein zäher Marathon. Viele Objekte sind bis heute nicht geräumt, Verfahren ziehen sich über Jahre.

Um die Remmo-Immobilien wird immer noch gestritten

Warum dauert das so lange? Immobilien sind für die Organisierte Kriminalität ein ideales Werkzeug. Sie dienen als Geldwäschemodell, als Wertanlage und als Statussymbol. 2018 schlugen Berliner Ermittler zu und stellten 77 Objekte sicher. Darunter die Villa des Remmo-Clans in Neukölln. Erst im März 2024 – nach unzähligen Prozessen – wurde sie geräumt.

Doch der Großteil der Fälle hängt fest. Die Betroffenen kämpfen mit allen juristischen Mitteln. Ein aktuelles Urteil des Berliner Kammergerichts bremst die Behörden zusätzlich aus: 58 Immobilien müssen erneut verhandelt werden – diesmal in einer mündlichen Anhörung. Das bedeutet weitere Verzögerungen. Wann Entscheidungen fallen, ist völlig offen.

Auch strafrechtliche Verfahren laufen schleppend. Seit Oktober 2025 steht eine 35-Jährige vor Gericht, die als Strohfrau mehrere Immobilien gekauft haben soll – angeblich finanziert mit illegalem Geld. Ein Objekt soll sogar auf den Namen ihres wenige Monate alten Sohnes gelaufen sein. Die Staatsanwaltschaft spricht von über 450.000 Euro, die zwischen 2012 und 2017 geflossen sein sollen.

Seit Anfang Oktober 2025 läuft am Landgericht Berlin der Prozess gegen eine 35-Jährige. Nina O. gilt als eine Strohfrau. Sie soll zwischen 2012 und 2017 Clan-Immobilien erworben haben – laut Staatsanwaltschaft für insgesamt über 450.000 Euro.
Seit Anfang Oktober 2025 läuft am Landgericht Berlin der Prozess gegen eine 35-Jährige. Nina O. gilt als eine Strohfrau. Sie soll zwischen 2012 und 2017 Clan-Immobilien erworben haben – laut Staatsanwaltschaft für insgesamt über 450.000 Euro.Pressefoto Wagner

Berlin ist kein Einzelfall. Auch in Nordrhein-Westfalen kämpfen Behörden seit Jahren um die Einziehung einer Clan-Villa in Leverkusen. Erst der Bundesgerichtshof entschied Ende 2025 endgültig: Die Immobilie darf eingezogen werden. Der Sohn des Clan-Chefs, offiziell Eigentümer, muss das Haus abgeben.

Warum sind diese Ermittlungen so kompliziert? Experten erklären: Clan-Vermögen wird geschickt verschleiert. Immobilien laufen über Verwandte, Bekannte, Strohmänner oder Firmenkonstrukte. Finanzierungen sind oft gemischt – teils legal, teils illegal. Für Ermittler bedeutet das: Aktenberge, internationale Geldströme, komplizierte Firmengeflechte. Jeder Nachweis muss vor Gericht wasserdicht sein.

GdP-Sprecher fordert Beweislastumkehr

Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin, fordert deshalb eine Beweislastumkehr: Nicht der Staat soll jede Herkunft belegen müssen – die Betroffenen sollen erklären, woher das Geld stammt. Doch Juristen warnen vor rechtsstaatlichen Risiken.

Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei in Berlin, sagt, dass es unverständlich sei, „dass sich die Bundespolitik weiterhin gegen den notwendigen Schritt einer vollständigen Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung sperrt“.
Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei in Berlin, sagt, dass es unverständlich sei, „dass sich die Bundespolitik weiterhin gegen den notwendigen Schritt einer vollständigen Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung sperrt“.Gerd Engelsmann

„Eine Beweislastumkehr ist politisch zwar regelmäßig in der Debatte, juristisch aber schwer umzusetzen, ohne rechtsstaatliche Grundsätze zu verletzen“, sagt Mahmoud Jaraba vom Forschungszentrum für Islam und Recht in Europa in Erlangen.

Hoffnung macht ein BGH-Urteil aus Berlin: Auch bei Mischfinanzierungen kann eine Einziehung rechtens sein. Für die Berliner Justiz ein wichtiges Signal. Justizsenatorin Felor Badenberg betont, dass Berlin weiter konsequent gegen illegales Vermögen vorgehen will. Klar ist aber: Der Kampf gegen Clan-Immobilien bleibt ein langer, mühsamer Weg.

Wie ist Ihre Meinung dazu? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com