Unglaublicher Fall

Baby besaß Immobilien! Clan-Strohfrau steht in Berlin vor Gericht

Die Frau aus dem Umfeld einer Großfamilie soll Immobilien für 450.000 Euro gekauft haben - mit Geld aus rechtswidrigen Taten

Author - Berliner KURIER
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Die Beschuldigte erschien selbst nicht vor Gericht, ließ sich von ihren anwälten vertreten.
Die Beschuldigte erschien selbst nicht vor Gericht, ließ sich von ihren anwälten vertreten.Pressefoto Wagner

Beschlagnahmte Immobilien, die von Ermittlern einem arabischstämmigen Clan zugerechnet werden, beschäftigen erneut das  Landgericht in Berlin. Es geht in dem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren um neun Immobilien beziehungsweise Anteile an Immobilien. Betroffen sind eine 35-Jährige als Erwerberin und ihr 12-jähriger Sohn. Er soll wenige Monate alt gewesen sein, als die Mutter 2013 auf seinen Namen ein Objekt erworben habe – finanziert aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit Geld aus rechtswidrigen Taten.

Behörden ermitteln wegen des Verdachts der Geldwäsche

Die 35-Jährige gilt als eine Strohfrau. Sie soll die Immobilien zwischen 2012 und 2017 erworben haben – laut Staatsanwaltschaft für insgesamt über 450.000 Euro. Die neun Objekte liegen in den Berliner Stadtteilen Lichtenrade und Spandau sowie im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg und im Landkreis Greiz in Thüringen. Seit rund zehn Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft zum Kauf von Immobilien im Zusammenhang mit dem Clan. 77 Objekte im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro waren in einer spektakulären Aktion im Juli 2018 vorläufig sichergestellt worden.

Der Fall beschäftigt nun erneut das Berliner Landgericht.
Der Fall beschäftigt nun erneut das Berliner Landgericht.Pressefoto Wagner

Beschuldigte kommt aus dem Umfeld „einer sogenannten Berliner Großfamilie“

Das Verfahren wegen Geldwäscheverdachts richteten sich gegen „Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie“, hieß es. Strafrechtlich wurden die Akten allerdings geschlossen, weil die Beweise für Anklagen wegen Geldwäsche nicht reichten. Doch die Staatsanwaltschaft beantragte parallel die Einziehung der Immobilien im sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren. Damit können aus Straftaten stammende Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren eingezogen werden – vorausgesetzt, sie stammen nachweislich aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat. Für das aktuelle Verfahren sind bislang acht weitere Tage bis zum 5. Februar 2026 terminiert.

Vor rund sechs Monaten hatte eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin die Einziehung von 58 Immobilien sowie diverser Miet- und Pachtforderungen angeordnet. Die Entscheidung wurde ohne mündliche Verhandlung getroffen. Es sei allerdings Beschwerde eingelegt worden, hieß es nun am Rande. Rechtskräftig sind einige Fälle der Einziehungen - darunter eine Villa im Ortsteil Alt-Buckow in Berlin-Neukölln. (dpa)