Vereiste Gehwege, rutschige Radstreifen, Unfallgefahr für Fußgänger: Während die Grünen den Winterdienst in der Hauptstadt neu ordnen wollen, winkt die Berliner Stadtreinigung ab. Konkret lehnt die BSR den Plan der Grünen ab, den Winterdienst auszuweiten.
Viel mehr Strecke - nicht machbar
Würde die Stadtreinigung zusätzlich Geh- und Radwege übernehmen, kämen laut BSR rund 12.000 Kilometer Strecke hinzu. „Dafür bräuchten wir deutlich mehr Ressourcen – und das für nur einige wenige Schneetage im Jahr“, sagte BSR-Pressesprecher Sebastian Harnisch.
Zudem sei das Räumen von Gehwegen erheblich komplizierter als auf Fahrbahnen. Unterschiedliche Beläge, parkende Fahrräder, Mülltonnen oder Einfahrten erschwerten die Arbeit. „Vor diesem Hintergrund halten wir solche Ansätze für nicht zielführend – ganz abgesehen von den Auswirkungen auf die Höhe der Straßenreinigungsgebühren“, so Harnisch.

Grüne fordern Gesetzesänderung
Aus Sicht der Grünen ist genau diese Zurückhaltung Teil des Problems. Sie sehen ein „Zuständigkeitschaos“, weil aktuell Hauseigentümer für das Räumen der Gehwege verantwortlich sind. Dieses System funktioniere „augenscheinlich überhaupt nicht“, sagt die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen, Oda Hassepaß.
Ihr Vorschlag: Die BSR soll schrittweise auch den Winterdienst auf Geh- und Radwegen übernehmen – zentral organisiert und professionell umgesetzt. „Es ist die Fürsorgepflicht einer Stadt, dass auch die Schwächsten sicher unterwegs sein können“, so Hassepaß. Besonders Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen seien bei Glätte gefährdet. Ein effizienter Winterdienst „aus einer Hand“ könne Unfälle verhindern und langfristig sogar Kosten sparen.
Ein entsprechender Antrag der Grünen soll in der kommenden Woche im zuständigen Wirtschaftsausschuss beraten werden.
So ist die Lage bisher geregelt
Nach geltendem Recht müssen Gehwege nach nächtlichem Schneefall werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. In dicht bebauten Innenstadtlagen beauftragen viele Eigentümer externe Firmen – die Verantwortung bleibt jedoch beim Anlieger. Der Berliner Senat weist ausdrücklich darauf hin, dass Eigentümer die ordnungsgemäße Durchführung kontrollieren müssen.



