Rottweiler & Co.

Weniger Verbote: Brandenburg schafft die Rasseliste bei Hunden ab

Eine Kennzeichnungspflicht soll auf alle Hunde ausgeweitet werden. Die neue Hundehalterverordnung soll zum 1. Juli in Kraft treten und die bisherige ersetzen. 

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Bisher stehen Rottweiler auf der Rasseliste in Brandenburg. Die Liste soll jetzt abgeschafft werden.
Bisher stehen Rottweiler auf der Rasseliste in Brandenburg. Die Liste soll jetzt abgeschafft werden.Pixsell/imago

Beim Tierschutz in Brandenburg wird sich einiges ändern. Die Landesregierung und Tierschützer haben am Mittwoch zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode miteinander beraten. Sie sind sich über einige Pläne grundsätzlich einig, die Hunde und Katzen betreffen. So soll auf eine Rasseliste bei Hunden verzichtet werden.

Die Tierschutzvereine werden nach den Plänen stärker bei der Kastration herrenloser Katzen unterstützt. In diesem Jahr stehen dafür nach Angaben der Staatskanzlei 100.000 Euro zur Verfügung. Das Verbraucherschutzministerium, das derzeit Ursula Nonnemacher von den Grünen führt, setzt sich für eine Erhöhung auf 150.000 Euro ein. Die Landesregierung plant nach eigenen Angaben, Mittel für eine Grundfinanzierung für Tierheime zur Verfügung zu stellen. Der Tierschutzverband sieht auch die Kommunen in der Verantwortung. Die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke forderte insgesamt mehr Geld für den Tierschutz nach der Landtagswahl im September.

American Pitbull Terrier: Die Haltung von fünf Rassen ist derzeit verboten

Bei der Haltung von Hunden will Brandenburg nach Angaben von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) künftig auf eine Rasseliste verzichten. Die Ordnungsbehörden vor Ort sollten die Gefährlichkeit im Einzelfall zum Beispiel anhand des Verhaltens feststellen. „Die Gefährlichkeit von Hunden wird nicht mehr aus einer bestimmten Rasse abgeleitet“, sagt Woidke.

Eine Kennzeichnungspflicht soll auf alle Hunde ausgeweitet werden. Der Chef des Landestierschutzverbandes befürwortet die Pläne. Ein Verbot besonders aggressiver Zuchtlinien soll bestehen bleiben. Die neue Hundehalterverordnung soll zum 1. Juli in Kraft treten und die bisherige ersetzen.

Verboten sind in Brandenburg folgende Rassen und deren Kreuzungen: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

13 Hunderassen fallen in Brandenburg bisher unter die Liste erlaubnispflichtiger Hunde, für die der Besitzer unter anderem einen Sachkundenachweis und den Nachweis seiner Zuverlässigkeit benötigt. Mit einem Wesenstest kann man die Gefährlichkeit seines Tieres widerlegen.

Zu diesen Tieren gehören folgende Rassen und deren Kreuzungen: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler. Die Haltung dieser Hunde ist unter Auflagen gestattet, die Zucht allerdings verboten. ■