Fast 50 Prozent weniger

Berlin senkt Hebesatz für Grundsteuer deutlich

Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ausfällt, hängt auch von diesem Wert ab.

Author - Stefanie Hildebrandt
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Stefan Evers (CDU), Berliner Senator für Finanzen, äußert sich bei einer Pressekonferenz. 
Stefan Evers (CDU), Berliner Senator für Finanzen, äußert sich bei einer Pressekonferenz. Bernd von Jutrczenka/dpa

Im Zuge der Grundsteuerreform im kommenden Jahr senkt Berlin den sogenannten Hebesatz deutlich. Wie Finanzsenator Stefan Evers (CDU) am Mittwoch mitteilte, beträgt er künftig 470 statt 810 Prozent. Der Schritt sei notwendig, um untragbare Belastungen für Grundstückseigentümer und Mieter durch die Neuregelung der Grundsteuer zu vermeiden, sagte er.

Die Grundsteuer wird bundesweit auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts reformiert, ab 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen. Grundstücks- und Immobilieneigentümer wurden verpflichtet, dazu Erklärungen mit einer Vielzahl von Informationen abzugeben. Auf dieser Basis erließ die Steuerverwaltung sogenannte Grundsteuerwertbescheide.

Über die tatsächliche Grundsteuerbelastung sagt das aber noch nichts. Denn dazu müssen noch der Hebesatz und die sogenannte Messzahl zusätzlich einberechnet werden. Und auch bei letzterem Wert ändert sich 2025 etwas: Um eine höhere Belastung von Wohngrundstücken im Vergleich zu anderen Flächen zu vermeiden, wird die Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke verändert, wie Evers erläuterte.

Grundsteuerreform soll mehr Gerechtigkeit bringen

Der Senator unterstrich erneut, dass das Ziel der Grundsteuerreform mehr Gerechtigkeit sei. Es gehe ausdrücklich nicht darum, die Einnahmen des Staates zu steigern. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. In Berlin lag das Aufkommen im vergangenen Jahr bei rund 860 Millionen Euro.

Für die Berechnung der Grundsteuer sind drei Werte von Belang: Der Einheitswert, der vom Finanzamt in einem Bescheid festgelegt wird. Hier fließen die Quadratmeteranzahl der Wohn-/Nutzfläche; die Bauart; das Baujahr; die bauliche Ausstattung sowie die Förderungsart (öffentliche Mittel/frei finanziert) ein.

Die Steuermesszahl. Sie beträgt bei Einfamilienhäusern 2,6 Promille bzw. 3,5 Promille (abhängig von der Höhe des Einheitswerts), bei Zweifamilienhäusern 3,1 Promille, bei sonstigen Immobilien 3,5 Promille.

Der Grundsteuerhebesatz, der von der Gemeinde festgelegt wird. Seit dem 01.01.2007 betrug der Grundsteuerhebesatz in Berlin 810 Prozent. Er wurde nun auf künftig 470 Prozent gesenkt.

Rechenbeispiel: Der vom Finanzamt festgelegte Einheitswert für eine Eigentumswohnung liegt bei 50.000 Euro. Der Grundsteuermessbetrag beträgt in diesem Fall 3,5 Promille von 50.000 Euro (= 175 Euro). Der Hebesatz der Gemeinde Berlin von 810 Prozent erhöht diesen Grundsteuermessbetrag um das 8,1-fache, künftig um das 4,7-fache. Die Jahresgrundsteuer beträgt also 175 Euro x 810 Prozent (= 1417,50 Euro) und die vierteljährliche Rate demzufolge 354,38 Euro.

Die Grundsteuer kann vom Vermieter auf die Miete umgelegt werden. ■