Eine Werbung hat seinem Ruf geschadet. Volkssänger Heino befindet sich in einem Rechtsstreit mit der AfD Uckermark. Grund dafür ist eine Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke. Denn ein Vorsitzender der AfD Uckermark (Brandenburg) hat Heinos Namen zu Werbezwecken für seinen Wahlkampf genutzt. Jetzt fordert der Schlagersänger 30.000 Euro Schadenersatz.
AfD-Politiker macht Wahlkampfwerbung mit Heinos Namen
Wie RBB24 berichtet, ist am Landgericht Innsbruck inzwischen eine entsprechende Klage anhängig. Eine Gerichtssprecherin teilte dem Sender mit, dass die AfD nun bis Ende Juli Zeit habe, sich schriftlich zu äußern. Im Herbst könnte demnach eine Verhandlung angesetzt werden.

Auslöser des Streits war ein Social-Media-Post des AfD-Politikers Felix Teichner vor der Landratswahl in der Uckermark am 19. April. Darin hieß es: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Überschrieben war der Beitrag mit den Worten: „Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark.“ Die Formulierung spielte auf das Lied „Blau blüht der Enzian“. Ein Post, der den Sänger entrüstete.
Der Sänger ging daraufhin juristisch gegen die Werbung vor. Heinos Management wirft der AfD vor, den Sänger ohne Erlaubnis für Wahlwerbung benutzt und ihm damit einen Imageschaden zugefügt zu haben. Manager Helmut Werner erklärte, man wolle „einen Riegel vorschieben“, weil es immer häufiger vorkomme, dass prominente Namen ungefragt für parteipolitische Zwecke eingesetzt würden. Weiter sagte er: „Heino hätte Herrn Teichner definitiv nicht gewählt, wenn er die Möglichkeit dazu gehabt hätte.“
Bereits im Frühjahr hatte der Sänger eine Unterlassung verlangt. Der AfD-Kreisverband Uckermark gab später eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich damit, nicht weiter mit Heino zu werben. Nach Angaben des Managements würde bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung eine Vertragsstrafe fällig.
Heino bekannte sich nur einmal öffentlich zu einer Partei
Mit der Unterlassung war der Fall für Heinos Seite allerdings nicht erledigt. Nun soll zusätzlich ein Ausgleich für den immateriellen Schaden durch die Wahlwerbung durchgesetzt werden. Die AfD wollte sich zu den Vorwürfen und zum laufenden Rechtsstreit bislang nicht äußern. Felix Teichner war bei der Landratswahl in der Uckermark als AfD-Kandidat gegen Amtsinhaberin Karina Dörk (CDU) angetreten, verlor die Wahl jedoch deutlich.



