In der Uckermark wird heute ein neuer Landrat gewählt. Und mitten im Wahlkampf kracht es gewaltig. Schlagerlegende Heino (87) zieht jetzt juristisch gegen die AfD vor Gericht. Der Vorwurf: unerlaubte Wahlwerbung mit seinem Namen!
Auslöser war Wahlwerbung im Internet
Der Vorwurf: Der Kult-Musiker sei ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung für Wahlwerbung eingespannt worden. Jetzt fordert er 250.000 Euro Schmerzensgeld, berichtet die Bild-Zeitung.
Auslöser sei ein Social-Media-Post des AfD-Kandidaten Felix Teichner (35). Darin werde Heino ohne jede Zustimmung als vermeintlicher Unterstützer präsentiert. Neben Teichner, der vor einer Deutschlandfahne posiert, prangt der Satz: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!“ Dazu der Spruch: „Am Sonntag zählt es! Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark.“ Und im Hintergrund dudelt sogar ein Ausschnitt des Schlagers „Blau blüht der Enzian“.

Heino sieht Grenze überschritten
Für Heino ist damit eine klare Grenze überschritten. „Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen. Bei meinen Konzerten ist zwar jeder willkommen, egal, was er wählt, aber diese Aktion geht mir eindeutig zu weit“, sagte er der Bild.
Sein Anwalt formuliert es laut dem Blatt noch deutlicher: „Unser Mandant legt Wert auf die Feststellung, dass er jegliche politische Instrumentalisierung ablehnt und insbesondere Sie nicht wählen würde.“ Zudem sei ein „unabsehbarer Reputationsschaden“ entstanden.

Warum ausgerechnet Heino? Offenbar wegen seines aktuellen Tourneeprogramms „Made in Germany“, bei dem er deutsche Volkslieder und die Nationalhymne singt. Doch sein Management stellt unmissverständlich klar: Heino stehe zwar für konservative Werte, habe aber „mit der AfD nichts zu tun“.
Felix Teichner sieht den Fall dagegen gelassener. Er sei Fan des Sängers und habe ihn deshalb eingebunden. „Ich habe die Aussage im Konjunktiv gehalten, es ist keine Tatsachenbehauptung“, sagt er laut Bild. Die geforderte Summe hält er für überzogen: „Die 250.000 Euro könnte ich nie abbezahlen.“
Da die AfD bislang nicht reagiert hat, wurde beim Landgericht Neuruppin inzwischen eine einstweilige Verfügung beantragt.


