Sie gingen gemeinsam aus dem Leben – und wollten auch gemeinsam in die Ewigkeit. Alice und Ellen Kessler (†89), die legendären „Beine der Nation“, hatten ihren Abschied bis ins Detail geplant. Doch nun zeigt sich: Der letzte Wunsch der Kessler-Zwillinge könnte unerfüllt bleiben.
Die Kessler-Zwillinge wollten auch nach dem Tod vereint sein
„Im Tode vereint. So hätten wir es gern“, sagte Ellen Kessler noch 2024. Testamentarisch hielten die Schwestern fest: Ihre Asche sollte in einer einzigen Urne auf dem Waldfriedhof in Grünwald ruhen – zusammen mit der ihrer Mutter Elsa (†69), die 1977 verstarb, und ihres geliebten Pudels Yello. Ein symbolischer Akt für eine lebenslange Verbundenheit.
Doch die Realität sieht anders aus: Das deutsche Bestattungsrecht verbietet die Vermischung von Asche mehrerer Personen in einer Urne. Auch Tiere dürfen nicht in einem Grab für Menschen beigesetzt werden. „Grundsätzlich ist das rechtlich nicht möglich. Weder dürfen in Bayern zwei Menschen in die gleiche Urne noch ein Hund auf einem Friedhof für Menschen beigesetzt werden“, erklärte der Münchner Bestatter Karl Albert Denk im Jahr 2024 gegenüber der Bild-Zeitung.
Auch Antje Bisping vom Bundesverband Deutscher Bestatter bestätigt gegenüber Euronews: „Eine einzige Urne für mehrere Personen ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Es ist nicht einmal möglich, die Asche eines Hundes hinzuzufügen. Die Vermischung oder Verbindung der Asche mehrerer Verstorbener in einer Urne ist nach deutschem Bestattungsrecht generell verboten.“

Verhindert das strenge Deutschland eine gemeinsame Beisetzung?
Die Kessler-Zwillinge hatten alles vorbereitet: Sterbehilfe über die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, ein Testament, das nicht nur das Erbe, sondern auch den Wunsch für die Bestattung regelt. Doch die Gesetze sind streng.
Getrennte Urnen im selben Grab wären jedoch möglich, sofern die Friedhofsordnung zustimmt. In einigen Bundesländern gibt es bereits Mensch-Tier-Friedhöfe, die eine gemeinsame Grabstelle für Mensch und Tier erlauben, in Bayern jedoch noch nicht. Und auch bei einer solchen Bestattung wären nur getrennte Urnen erlaubt.



