Wer jeden Monat Rentenbeiträge zahlt, dürfte einen einfachen Gedanken haben: Mein Geld landet später einmal wieder bei mir. Ganz stimmt das allerdings nicht. Denn die gesetzliche Rentenversicherung finanziert nicht nur klassische Rentenansprüche von Menschen, die Beiträge eingezahlt haben. Sie übernimmt auch zahlreiche Leistungen, für die nie Beiträge geflossen sind. Dadurch fehlen pro Jahr 40 Milliarden Euro in der Rentenkasse, die die Beitragszahler schultern müssen. Die Rentenkommission will da jetzt aufräumen!
124 Milliarden Euro für rentenferne Leistungen
Die Zahlen sind gewaltig. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung beliefen sich die sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen im Jahr 2023 auf rund 124 Milliarden Euro. Dazu zählen etwa Kindererziehungszeiten, bestimmte Hinterbliebenenleistungen, Rentenansprüche aus der deutschen Einheit oder verschiedene Anrechnungszeiten.
Dem standen Bundeszuschüsse von lediglich etwa 84 Milliarden Euro gegenüber. Unterm Strich blieb eine Finanzierungslücke von knapp 40 Milliarden Euro. Geld, das letztlich aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht werden muss.

Die Alterssicherungskommission, die ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben hat, sieht darin ein grundlegendes Problem. In Empfehlung 17 fordert sie deshalb, nicht beitragsgedeckte Leistungen künftig transparent auszuweisen und perspektivisch vollständig aus Bundesmitteln zu finanzieren.
Was sind nicht beitragsgedeckte Leistungen?
Was sind nicht beitragsgedeckte Leistungen? Der Begriff klingt technisch, beschreibt aber einen ganz einfachen Sachverhalt. Es geht um Leistungen aus der Rentenkasse, die der Gesetzgeber politisch beschlossen hat, obwohl dafür nie Rentenbeiträge gezahlt wurden.
Die Betroffenen erhalten diese Ansprüche zu Recht. Die Frage ist lediglich, wer die Rechnung bezahlen soll. Die Deutsche Rentenversicherung pocht seit Jahren darauf, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben grundsätzlich aus Steuermitteln und nicht aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden sollten.
Zu den größten Posten gehören die frühere Höherwertung von Ost-Entgelten nach der Wiedervereinigung, Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, Teile der Witwen- und Witwerrenten sowie verschiedene Anrechnungszeiten. Alle Leistungen eint, dass es politische Entscheidungen waren, die gesellschaftlich gewollt sind und bis heute breite Zustimmung genießen. Nur die Finanzierung auf den Schultern der Rentenbeitragszahler sorgt zunehmend für Streit.
Empfehlung 17 der Rentenkommission greift Kernproblem an
Die Rentenkommission greift genau diesen Punkt auf in ihrer Empfehlung 17. Sie fordert nicht die Abschaffung der Leistungen, sondern deren Finanzierung aus dem Steuer-Topf, in den alle einzahlen.
Das könnte die Rentenkasse dauerhaft entlasten und den Druck auf den Beitragssatz reduzieren. Die Kommission sieht darin einen wichtigen Baustein für ein langfristig tragfähiges Rentensystem.



