Milliarden-Loch in Rentenkasse

Renten-Ungerechtigkeit: Warum Beitragszahler doppelt zahlen

Die Rentenkommission spricht Klartext: Der Staat soll Milliarden zahlen, die bislang Beitragszahler schultern.

Author - Stefan Doerr
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Die Rentenkommission will Schluss machen mit dem Griff des Staats in die Rentenkasse.
Die Rentenkommission will Schluss machen mit dem Griff des Staats in die Rentenkasse.Marijan Murat/dpa

Wer jeden Monat Rentenbeiträge zahlt, dürfte einen einfachen Gedanken haben: Mein Geld landet später einmal wieder bei mir. Ganz stimmt das allerdings nicht. Denn die gesetzliche Rentenversicherung finanziert nicht nur klassische Rentenansprüche von Menschen, die Beiträge eingezahlt haben. Sie übernimmt auch zahlreiche Leistungen, für die nie Beiträge geflossen sind. Dadurch fehlen pro Jahr 40 Milliarden Euro in der Rentenkasse, die die Beitragszahler schultern müssen. Die Rentenkommission will da jetzt aufräumen!

124 Milliarden Euro für rentenferne Leistungen

Die Zahlen sind gewaltig. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung beliefen sich die sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen im Jahr 2023 auf rund 124 Milliarden Euro. Dazu zählen etwa Kindererziehungszeiten, bestimmte Hinterbliebenenleistungen, Rentenansprüche aus der deutschen Einheit oder verschiedene Anrechnungszeiten.

Dem standen Bundeszuschüsse von lediglich etwa 84 Milliarden Euro gegenüber. Unterm Strich blieb eine Finanzierungslücke von knapp 40 Milliarden Euro. Geld, das letztlich aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht werden muss.

Die Rentenkasse zahlt nicht nur an Rentner, sondern stemmt weitere, teure Leistungen.
Die Rentenkasse zahlt nicht nur an Rentner, sondern stemmt weitere, teure Leistungen.Zoonar/Imago

Die Alterssicherungskommission, die ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben hat, sieht darin ein grundlegendes Problem. In Empfehlung 17 fordert sie deshalb, nicht beitragsgedeckte Leistungen künftig transparent auszuweisen und perspektivisch vollständig aus Bundesmitteln zu finanzieren.

Was sind nicht beitragsgedeckte Leistungen?

Was sind nicht beitragsgedeckte Leistungen? Der Begriff klingt technisch, beschreibt aber einen ganz einfachen Sachverhalt. Es geht um Leistungen aus der Rentenkasse, die der Gesetzgeber politisch beschlossen hat, obwohl dafür nie Rentenbeiträge gezahlt wurden.

Die Betroffenen erhalten diese Ansprüche zu Recht. Die Frage ist lediglich, wer die Rechnung bezahlen soll. Die Deutsche Rentenversicherung pocht seit Jahren darauf, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben grundsätzlich aus Steuermitteln und nicht aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden sollten.

Zu den größten Posten gehören die frühere Höherwertung von Ost-Entgelten nach der Wiedervereinigung, Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, Teile der Witwen- und Witwerrenten sowie verschiedene Anrechnungszeiten. Alle Leistungen eint, dass es politische Entscheidungen waren, die gesellschaftlich gewollt sind und bis heute breite Zustimmung genießen. Nur die Finanzierung auf den Schultern der Rentenbeitragszahler sorgt zunehmend für Streit.

Empfehlung 17 der Rentenkommission greift Kernproblem an

Die Rentenkommission greift genau diesen Punkt auf in ihrer Empfehlung 17. Sie fordert nicht die Abschaffung der Leistungen, sondern deren Finanzierung aus dem Steuer-Topf, in den alle einzahlen.

Das könnte die Rentenkasse dauerhaft entlasten und den Druck auf den Beitragssatz reduzieren. Die Kommission sieht darin einen wichtigen Baustein für ein langfristig tragfähiges Rentensystem.

Das Geld für die Mütterrente wird jetzt aus Steuermitteln genommen.
Das Geld für die Mütterrente wird jetzt aus Steuermitteln genommen.Jens Kalaene/dpa

Mütterrente zeigt den neuen Weg

Ein Vorgeschmack auf dieses Prinzip ist bereits beschlossen. Denn mit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Rentenpaket 2025 wurde die sogenannte Mütterrente III eingeführt. Wer vor 1992 Kinder bekommen hat, erhält ab 2027 zusätzliche Rentenansprüche. Die dadurch entstehenden Mehrkosten von rund fünf Milliarden Euro jährlich sollen ausdrücklich aus Steuermitteln finanziert werden.

Für viele Experten ist das ein Signal, wie künftige Reformen aussehen könnten: Sozialpolitische Leistungen ja, aber bezahlt vom Staat und nicht allein von den Beitragszahlern.

Trotz der klaren Empfehlung bleibt die Zukunft offen. Über die Umsetzung entscheidet am Ende die Politik. Die Bundesregierung hat den Bericht zwar als wichtige Grundlage für die anstehende Rentenreform bezeichnet, doch wann und in welcher Form Empfehlung 17 tatsächlich umgesetzt wird, steht bislang nicht fest.