Wer gehofft hat, als besonders langjährig Versicherter vorzeitig ohne Abschläge in Rente zu gehen, muss sich auf schlechte Nachrichten einstellen. Die Rentenkommission der Bundesregierung empfiehlt, die beliebte Frührente komplett abzuschaffen. Rund 30 Prozent aller Neurentner nutzen diese Möglichkeit nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bislang. Damit bricht womöglich eine zentrale Säule der Ruhestandsplanung weg. Doch es gibt ein kaum bekanntes Modell, mit dem der frühe Ausstieg trotzdem gelingen kann: das sogenannte Wertguthaben.
So funktioniert das Wertguthaben als Altersvorsorge
Rentenberater Andreas Irion bringt diese Alternative ins Spiel und liefert gleich ein konkretes Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer, Jahrgang 1969, der mit 57 Jahren 6000 Euro brutto verdient, spart monatlich 450 Euro seines Gehalts als Wertguthaben an. So kann er trotz der regulären Altersgrenze von 67 Jahren bereits mit 63 aus dem Job aussteigen – und seinen Lebensunterhalt bis zum Rentenbeginn aus dem angesparten Guthaben finanzieren.
Wichtig dabei: Einen Rechtsanspruch auf eine Wertguthaben-Vereinbarung gibt es nicht – der Arbeitgeber muss dem Modell zustimmen. Wer diesen Weg gehen will, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.

Die vier Jahre Freistellungsphase überbrücken das Wertguthaben, ohne dass der Arbeitnehmer Abschläge bei der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen muss, denn er bezieht die Rente erst regulär mit 67. Allerdings fallen die Rentenansprüche in der Freistellungsphase geringer aus als bei Vollbeschäftigung, weil in dieser Zeit weniger Rentenpunkte gesammelt werden. „Damit ist weiterhin eine Beendigung der Berufstätigkeit mit 63 oder auch früher möglich“, erklärt Irion.
Was die Rechnung realistisch bedeutet
450 Euro monatlich über sechs Jahre ergeben ein Brutto-Guthaben von rund 32.400 Euro. Verteilt auf vier Jahre Freistellungsphase sind das etwa 675 Euro brutto im Monat – wobei in der Entnahmephase Steuern und Sozialabgaben fällig werden, sodass netto weniger übrig bleibt. Das Wertguthaben allein dürfte in den meisten Fällen also nicht reichen, um vier Jahre Lebensunterhalt zu bestreiten. Es kann aber eine wichtige Säule sein – ergänzt durch private Ersparnisse, Betriebsrente oder andere Einkünfte.
Das Prinzip dahinter ist simpel: Ein Teil des Gehalts wird nicht ausgezahlt, sondern über Jahre angespart. Dieses Guthaben kann aus Gehaltsanteilen, Überstunden, Einmalzahlungen oder nicht genommenem Urlaub gebildet werden.
In der Ansparphase fallen zunächst keine Steuern und Sozialabgaben an – der Versicherungsschutz bleibt trotzdem erhalten. Seit 2009 geht das Wertguthaben bei einem Arbeitgeberwechsel auch nicht mehr verloren. Die Möglichkeit besteht in Deutschland bereits seit 1998, wird aber von den wenigsten Beschäftigten genutzt.
Vor allem Gutverdiener profitieren bisher – auf Kosten aller anderen
Doch warum will die Regierung die Frührente überhaupt kippen? Die Alterssicherungskommission hat insgesamt 33 Empfehlungen für eine langfristige Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Bei der abschlagsfreien Frührente für besonders langjährig Versicherte fällt ihr Urteil eindeutig aus: Die Regelung begünstige vor allem Besserverdienende, Männer und Arbeitnehmer mit durchgängigen Erwerbsbiografien.
Die durchschnittliche Rente aus dieser Regelung lag laut Deutscher Rentenversicherung 2025 bei rund 1677 Euro. Geringverdiener, Menschen mit Lücken im Lebenslauf und viele Frauen können die Option dagegen deutlich seltener nutzen.
Die abschlagsfreie Frührente führt zudem zu höheren Kosten, die von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen werden müssen. Auch die unbegrenzten Hinzuverdienstmöglichkeiten sieht die Kommission kritisch: „Da zudem keine Grenzen bei Hinzuverdienstmöglichkeiten bestehen, besteht ein zusätzlicher ökonomischer Anreiz, die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beziehen“, begründet die Rentenkommission ihre Empfehlung.

In ihrem Papier heißt es unmissverständlich: „Die Rente für besonders langjährige Versicherte soll unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschafft werden.“
Ab welchem Jahrgang die Abschaffung konkret greifen soll, ist allerdings noch offen. Innerhalb der Regierungskoalition herrscht bislang keine Einigkeit darüber, wann die Reformen tatsächlich umgesetzt werden.
Die „Rente mit 63“ gibt es eigentlich schon lange nicht mehr
Dabei ist die Bezeichnung „Rente mit 63“ ohnehin längst irreführend. Ursprünglich konnten Arbeitnehmer mit 45 Versicherungsjahren, die vor 1953 geboren wurden, tatsächlich mit 63 abschlagsfrei aufhören. Doch seit 2016 wird das Eintrittsalter schrittweise angehoben – um jeweils zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Wer 1961 geboren wurde, kann diese Rentenart derzeit erst mit 64 Jahren und sechs Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Umso wichtiger ist es für alle, die trotzdem früher rauswollen, sich rechtzeitig mit Alternativen zu beschäftigen. Das Wertguthaben ist dabei keine Nischenlösung, sondern ein gesetzlich geregeltes Instrument, das seit fast drei Jahrzehnten existiert. Laut der Deutschen Rentenversicherung können Beschäftigte damit Arbeitszeit oder Gehalt ansparen, um sich später für längere Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen.



