Wer schon einmal verzweifelt versucht hat, Tickets für ein begehrtes Konzert zu ergattern, kennt das Problem: Kaum startet der Vorverkauf, sind die Karten weg. Oder zumindest scheint es so. Wenig später tauchen dieselben Tickets auf anderen Plattformen wieder auf – allerdings zu deutlich höheren Preisen. Verbraucherschützer schlagen jetzt Alarm und fordern strengere Regeln für den Ticketzweitmarkt.
Ticketzweitmarkt treibt die Preise für Fans in die Höhe
Eigentlich war der Ticketzweitmarkt einmal als einfache Lösung für Fans gedacht. Wer kurzfristig verhindert ist, kann seine Eintrittskarte weitergeben, damit ein anderer Besucher die Veranstaltung besuchen kann. Doch längst hat sich daraus ein lukratives Geschäft entwickelt.
Immer häufiger konkurrieren Konzert- und Sportfans beim Ticketkauf nicht mehr nur miteinander. Stattdessen kaufen professionelle Wiederverkäufer – sogenannte Scalper – große Ticketkontingente auf, teilweise mithilfe automatisierter Bots. Die Karten werden anschließend mit hohen Preisaufschlägen weiterverkauft.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) sieht darin ein wachsendes Problem. „Je weniger Tickets regulär verfügbar sind, desto größer wird der Druck auf Verbraucher, überteuerte Angebote auf dem Zweitmarkt zu akzeptieren“, betont Jakob Thevis, Jurist und stellvertretender Vorstand des ZEV. „Genau davon lebt dieses Geschäftsmodell.“
Wucherpreise für The Cure in Berlin
Wie groß die Preisunterschiede sein können, zeigt aktuell ein Berliner Beispiel. Bereits an diesem Freitag spielen The Cure in der Parkbühne Wuhlheide. Die begehrten „Front of Stage“-Stehplätze kosteten beim offiziellen Verkauf über Eventim regulär 183 Euro. Auf der Zweitmarkt-Plattform Viagogo wurden dieselben Tickets zwischenzeitlich für bis zu 372 Euro angeboten. Aktuell wird dort das günstigste Einzelticket für 236 Euro verkauft – also immer noch 50 Euro über dem Originalpreis.
Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz beim Ticketkauf
Problematisch ist aus Sicht der Verbraucherschützer nicht nur der Preis. Auch die Vielzahl von Suchportalen, Ticketbörsen und Zwischenhändlern sorgt häufig für Verwirrung.

Wer nach Konzertkarten sucht, landet oft zunächst bei bezahlten Anzeigen oder Vermittlungsplattformen und nicht beim offiziellen Anbieter. Für viele Käufer ist kaum erkennbar, wer überhaupt das Ticket verkauft, welchen Originalpreis die Karte hatte oder welche Bedingungen gelten.
Horror-Gebühren über 350 Euro drohen
Das kann teuer werden. So berichtet das ZEV von dem Fall einer Konzertbesucherin, die über Google nach Tickets für die Toten Hosen suchte. Statt beim Veranstalter landete sie auf einem Ticketsuchportal. Für Karten, die ursprünglich rund 90 Euro kosteten, wurden dort plötzlich 227 Euro verlangt. Als sie den Kauf rückgängig machen wollte, sollte sie dafür sogar eine Gebühr von rund 350 Euro zahlen.

„Der Ticketmarkt ist für Verbraucher immer schwerer zu durchschauen. Solange nicht klar erkennbar ist, wer welche Rolle spielt und auf welcher Grundlage ein Ticket angeboten wird, können Käufer Chancen und Risiken kaum gegeneinander abwägen“, erklärt Thevis. „Mehr Transparenz wird die Preise nicht automatisch senken. Sie macht es aber deutlich schwerer, mit Intransparenz Geld zu verdienen.“
Deshalb verlangt das ZEV unter anderem, dass Verkäufer klar erkennbar sind und offenlegen müssen, welchen Originalpreis ein Ticket hatte und welche Einschränkungen für die Nutzung gelten.
Ticket-Leerverkäufe und personalisierte Karten sorgen für weitere Probleme
Noch absurder wird die Situation bei sogenannten Leerverkäufen. Dabei werden teilweise bereits Tickets angeboten, obwohl der offizielle Vorverkauf noch gar nicht begonnen hat. Käufer erwerben in solchen Fällen streng genommen nicht einmal eine Eintrittskarte, sondern lediglich die Hoffnung, später eine zu erhalten.
Hinzu kommt ein weiteres Risiko: Viele Veranstalter setzen inzwischen auf personalisierte Tickets, um den Weiterverkauf einzuschränken. Wer seine Karte über die falsche Plattform kauft, erlebt die böse Überraschung mitunter erst am Einlass. Dann stimmt der Name auf dem Ticket nicht mit dem Ausweis überein und der Zutritt wird verweigert.
Für Betroffene ist der Schaden oft deutlich größer als der Ticketpreis. Neben der Eintrittskarte sind dann häufig auch Hotelbuchungen, Bahntickets oder Urlaubstage verloren – und die erhoffte Erfahrung.
ZEV fordert Preisdeckel für weiterverkaufte Eintrittskarten
Um solche Entwicklungen einzudämmen, fordert das ZEV eine klare Regelung: Eintrittskarten sollen grundsätzlich nicht teurer weiterverkauft werden dürfen als zum ursprünglichen Kaufpreis. Wer verhindert ist, soll sein Ticket weiterhin problemlos weitergeben können. Reine Spekulation auf steigende Preise dagegen soll sich nicht länger lohnen.
Dass solche Regeln funktionieren können, zeigt laut Verbraucherschützern ein Blick nach Frankreich. Dort ist der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne Zustimmung des Veranstalters bereits verboten. Private Weiterverkäufe bleiben dagegen erlaubt.



