Neue Gesetze

Rente, Deutschlandticket, Pendlerpauschale: Das ändert sich 2026

2026 treten viele Steuererleichterungen in Kraft, doch manches wird für Verbraucher auch teurer. Der große Überblick!

Author - Stefan Doerr
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Das Deutschlandticket wird 2026 teurer.
Das Deutschlandticket wird 2026 teurer.Julian Stratenschulte/dpa

2026 steigt der Mindestlohn, das Deutschlandticket wird teuer und für Rentnerinnen und Rentner könnte es mehr Geld geben. Auch steuerliche Entlastungen treten in Kraft. Ein Überblick, was auf Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr zukommt:

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Auch für Auszubildende ist etwas mehr Geld drin. Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Auch in den weiteren Ausbildungsjahren gibt es höhere Mindestsätze: im zweiten Jahr 854 Euro, im dritten 977 und bei einem vierten Ausbildungsjahr 1014 Euro monatlich.

Höhere Minijob-Grenze

Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat.

Deutschlandticket wird teurer

Ein Jahr nach der ersten Preiserhöhung wird das Deutschlandticket noch mal teurer: Ab Januar steigt der Preis von 58 auf 63 Euro pro Monat. Rund 14 Millionen Menschen nutzen nach Branchenangaben das Abo, das bundesweit Fahrten im Regional- und Nahverkehr ermöglicht.

Steuerfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9756 Euro angehoben.

Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können sich auf etwas mehr Geld auf dem Konto freuen: Ihre Renten sollen zum 1. Juli angehoben werden. Die Erhöhung könnte sich um die 3,7 Prozent bewegen, wie aus einem Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht hervorgeht. Der Wert ist aber nur eine Schätzung. Wie stark die Rente steigt, legt das Bundeskabinett immer erst im Frühjahr je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest.

Das Kindergeld wird zum Start ins neue Jahr erhöht.
Das Kindergeld wird zum Start ins neue Jahr erhöht.Sebastian Kahnert/dpa

Mehr Geld bei Kindern

Das Kindergeld wird zum 1. Januar um vier Euro auf 259 Euro pro Monat erhöht.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Bisher konnte man für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke 30 Cent pro Kilometer ansetzen und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren.

Post von der Bundeswehr

Im Zuge des neuen Wehrdienstgesetzes wird eine Wehrerfassung wieder eingeführt. Das bedeutet für alle 18-jährigen Männer und Frauen, dass sie ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten sollen, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben wird. Männer müssen diesen dann verpflichtend ausfüllen, Frauen können ihn freiwillig abgeben.

Recht auf Ganztagsbetreuung

Wenn Kinder vom Kindergarten in die Grundschule kommen, kann das für Eltern zu Engpässen in der Kinderbetreuung führen. Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen zunächst alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung – strengere Sanktionen

Das Bürgergeld soll künftig Grundsicherung heißen und wer Termine im Jobcenter ohne zwingenden Grund versäumt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert, soll dies härter zu spüren bekommen. Bislang wurde aus einem Gesetzentwurf bekannt, dass künftig direkt mit einer 30-prozentigen Kürzung bestraft werden kann, falls jemand zum Beispiel eine Weiterbildung abbricht oder Bewerbungen nicht abschickt.

Die Mehrwertsteuer wird von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert.
Die Mehrwertsteuer wird von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert.Sina Schuldt/dpa

Wer Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt, dem droht ab dem zweiten verpassten Termin ebenfalls eine Kürzung um 30 Prozent, ab dem dritten Termin eine komplette Streichung der Zahlung. Das hat das Kabinett aber noch nicht beschlossen und auch im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen der Pläne möglich.

Mehrwertsteuer für die Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert. Das galt auch schon während der Corona-Pandemie. Auch diese Entlastung ist noch nicht endgültig beschlossen. Wegen der dadurch befürchteten Milliardeneinbußen kam von den Ländern teils deutliche Kritik.

Aktivrente

Wer sich in der Rente noch etwas dazuverdienen möchte, soll steuerliche Vorteile bekommen. Beschäftigte im Rentenalter sollen mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen dürfen. Das Gesetz dafür muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Die Vorteile gelten nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamte.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8450 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5812,50 Euro pro Monat steigen.

Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtler

Die Steuerpauschale für Übungsleiter steigt von 3000 auf 3300 Euro, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel kann man künftig durch sein Engagement einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft etwa Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.

Lachgas ist bei Jugendlichen zur beliebten Partydroge geworden, das gefährliche Gas ist ab 2026 für Kinder und Jugendliche verboten.
Lachgas ist bei Jugendlichen zur beliebten Partydroge geworden, das gefährliche Gas ist ab 2026 für Kinder und Jugendliche verboten.imago/Funke Foto Services

Lachgas-Verbot für Minderjährige

Das als Partydroge populäre Lachgas wird für Kinder und Jugendliche künftig verboten. Das heißt, die Abgabe an Kinder ist nicht erlaubt, auch der Onlinehandel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten ist untersagt. Gelten dürften die neuen Vorgaben wohl ab April 2026.

Klarheit beim Honigkauf

Wer beim Frühstück gerne Honig aufs Brötchen streicht, kann bald genauer hinschauen: Ab dem 14. Juni müssen auf jedem Glas alle Ursprungsländer angegeben werden, wenn es mehrere sind – inklusive Prozentangabe nach Menge. Bisher reichte oft die pauschale Formulierung „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. Gläser, die vor dem Stichtag nach den alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen aber weiterhin verkauft werden.

Weniger Kosten für Gas?

Ab Januar fällt die Gasspeicherumlage für Gaskunden weg. Bislang kostete sie einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis 60 Euro pro Jahr. Die Umlage diente dazu, die staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022 zu finanzieren und machte bei Privatkunden rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus. Die Kosten übernimmt nun einmalig der Bund. Da sich der Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt, sinken die Endpreise nicht automatisch.

Mögliche Preisänderungen für Kfz-Policen

Zum 1. Januar ändert sich für rund jeden vierten Versicherten in der Kfz-Haftpflicht die Regionalklasse – und damit möglicherweise auch der zu zahlende Beitrag. Rund 5 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer rutschen in eine höhere Einstufung, für knapp 5,3 Millionen wird es günstiger. Für die Mehrheit ändert sich aber nichts. Entscheidend ist, wie oft und wie teuer Unfälle im eigenen Zulassungsbezirk waren: Regionen mit vielen Schäden landen in höheren Klassen, ruhige Bezirke werden belohnt.

Neuer Ehrentag

Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, rückt das Ehrenamt in den Fokus. An dem Tag ist ein bundesweiter Mitmachtag geplant, der ehrenamtliches Engagement sichtbarer machen und in seiner Bedeutung für die Demokratie würdigen sollen. Initiator der bundesweiten Aktion ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Umtauschfrist für Führerscheine endet

Nach und nach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Bis zum 19. Januar sind Führerscheine mit Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 dran. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. Für den Umtausch des Dokuments ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Benötigt wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und eine Gebühr von rund 25 Euro.