Ein Platz im Pflegeheim gehört für viele Senioren inzwischen zu den größten finanziellen Risiken des Alters. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Den Rest müssen Bewohner selbst zahlen und dieser Eigenanteil steigt seit Jahren immer weiter. Selbst eine durchschnittliche Altersrente reicht dafür häufig nicht aus. Doch wer springt ein, wenn das Geld nicht reicht?
Heimkosten für Bedürftige steigen auf 3364 Euro
Die Pflegekosten explodieren und die aktuelle Entwicklung zeigt, wie dramatisch die Lage inzwischen ist. Pflegebedürftige im ersten Jahr eines Heimaufenthalts müssen bundesweit durchschnittlich 3364 Euro pro Monat aus eigener Tasche aufbringen. Das sind rund 256 Euro mehr als noch ein Jahr zuvor. Für viele Rentner ist das eine Summe, die mit der gesetzlichen Rente allein kaum zu stemmen ist.
Doch was passiert eigentlich, wenn das Geld nicht mehr reicht? Springt dann automatisch der Staat ein? Müssen Kinder einspringen? Und was zahlt die Pflegeversicherung überhaupt?
Was zahlt die Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung war von Anfang an nur als Teilkaskoversicherung gedacht und zahlt im Pflegeheim keine Komplettkosten, sondern feste monatliche Zuschüsse zu den pflegerischen Kosten. Die Höhe hängt von Pflegegrad und Aufenthaltsdauer im Heim ab.

Seit Anfang 2025 gelten monatlich folgende Leistungen: 131 Euro bei Pflegegrad 1, 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1319 Euro bei Pflegegrad 3, 1855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2096 Euro bei Pflegegrad 5.
Bei vollstationärer Pflege gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5 Zusätzlich einen prozentualen Bonus auf den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil. Der Bonus steigt, je länger Bedürftige im Heim sind: 15 % im ersten Jahr, 30 % ab dem zweiten Jahr, 50 % ab dem dritten Jahr und 75 % ab dem vierten Jahr.
Reichen die Zuschüsse nicht aus, um das Pflegeheim zu zahlen, müssen Pflegebedürftige die Restsumme selbst zahlen. Dazu werden die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fällig.
Nach aktuellen Berechnungen des Verbands der Ersatzkassen müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts bundesweit inzwischen durchschnittlich 3364 Euro pro Monat selbst bezahlen. In Berlin liegt der durchschnittliche Eigenanteil sogar bei 3749 Euro, in Brandenburg bei 3476 Euro. Vor einem Jahr waren es jeweils rund 300 Euro weniger.
Warum wird das Pflegeheim immer teurer?
Die Heimrechnungen setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Dazu gehören Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung, dazu kommen Ausgaben für Gebäude und Modernisierung sowie Ausbildungsumlagen.
Vor allem steigende Personalkosten treiben die Preise nach oben. Gleichzeitig müssen Heime höhere Energie-, Lebensmittel- und Betriebskosten schultern. Deshalb klettern Gesamtkosten und damit auch der Eigenanteil immer weiter.

Was passiert, wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen?
Dann kann die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt die ungedeckten Heimkosten, prüft zuvor aber genau Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und des Ehepartners. Grundsätzlich müssen zunächst eigenes Einkommen und verwertbares Vermögen eingesetzt werden.
Bestimmte Freibeträge und geschützte Vermögenswerte bleiben allerdings erhalten. Bei Alleinstehenden bleibt ein Vermögen von 10.000 Euro, bei Ehepaaren von 20.000 Euro unangetastet.
Die „Hilfe zur Pflege“ wird übrigens nicht rückwirkend gezahlt, sondern gilt erst ab dem Tag der Antragstellung. Deshalb sollte man den Antrag sofort stellen, wenn absehbar ist, dass das Geld knapp wird.
Müssen Kinder für das Pflegeheim ihrer Eltern zahlen?
Das ist eine der häufigsten Sorgen und für die meisten Familien lautet die Antwort: nein. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden Kinder grundsätzlich erst dann herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Das Einkommen der jeweiligen Ehepartner oder Lebenspartner ist dabei unwichtig.
Und selbst wer mehr als 100.000 Euro verdient, muss nicht automatisch zahlen. Das Sozialamt prüft, wie finanziell belastbar die Kinder der Pflegebedürftigen tatsächlich sind und entscheidet, ob und in welcher Höhe tatsächlich Unterhalt gezahlt werden muss.
Und was ist mit dem eigenen Haus?
Das eigene Haus muss man nicht zwangsläufig verkaufen. Lebt beispielsweise der Ehepartner weiterhin im selbst genutzten, angemessenen Eigenheim, bleibt dieses in vielen Fällen geschützt.
Werden die Kosten fürs Pflegeheim weiter steigen?
Das steht zu befürchten, denn Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will eine Reform in die Spur bringen, die die Beitragszahler höher belastet und die Kosten stark auf die Pflegebedürftigen und deren Familien abwälzt. Eine Deckelung der Eigenanteile ist dagegen noch nicht vorgesehen und Pflege-Zuschläge sollen später greifen. Als das bedeutet, dass Pflege in Zukunft noch teurer wird.




