Ab Mai 2025 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das die Verwendung der Biotonne strenger regelt. Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, die Vermischung von Bioabfällen mit anderem Müll zu verringern. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen. Dieses Gesetz betrifft sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter.
In der Vergangenheit kam es häufig vor, dass im Bioabfall auch Metall, Glas oder Plastik entsorgt wurden. Dies erschwert die Verarbeitung des Materials zu Biogas oder Kompost und kann in einigen Fällen sogar unmöglich sein. Mit dem neuen Gesetz soll die Qualität des Biomülls verbessert werden, was positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Das steht im neuen Biomüll-Gesetz
Das Gesetz tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und hat das Ziel, den Anteil an Fremdstoffen auf maximal 1 Prozent zu reduzieren. Es ist Teil einer europaweiten Initiative, die jedoch stark auf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist. Falsche Trennungen führen nicht nur zu Umweltproblemen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten. Aus einer Tonne Biomüll können rund 500 Kilogramm Kompost gewonnen werden, allerdings nur, wenn die Abfälle tatsächlich kompostierbar sind.
Und genau da liegt das Problem: Die Deutschen erweisen sich als wahre Mülltrennungs-Muffel. Zwischen Mitte und Ende September 2023 fand die erste bundesweite Kontrollaktion von Biotonnen statt. Dabei wurden in ganz Deutschland in elf Tagen 334.336 Behälter kontrolliert. Von diesen wurden 15.392 wegen falscher Befüllung nicht geleert. Laut einer Schätzung des Vereins „Wirfuerbio“ bestehen 4,6 Prozent des Inhalts jeder Biotonne aus sogenannten „Störstoffen“, die nicht verarbeitet werden können. Dies führt dazu, dass 92.000 Tonnen weniger Kompost produziert werden können.

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder
Im Zuge des neuen Gesetzes sind Entsorgungsunternehmen verpflichtet, Biotonnen abzulehnen, wenn der Anteil an Fremdstoffen mehr als 3 Prozent beträgt. Sollte Ihre Tonne diesen Wert überschreiten, bleibt sie ungeleert stehen und erhält einen entsprechenden Hinweis.
Das bedeutet, dass man dann den Müll selber trennen und entsorgen muss. Bei schweren Verstößen können Bußgelder von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Die genaue Höhe und Umsetzung des Gesetzes liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Kommunen. In der Anfangsphase werden Entsorgungsunternehmen verstärkt Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften eingehalten werden.
In der Folge können stichprobenartige Kontrollen stattfinden, die mit speziellen Detektorfahrzeugen durchgeführt werden. Diese Fahrzeuge sind in der Lage, Fremdstoffe wie Plastik oder Metall im Biomüll zu identifizieren.
So nutzen Sie die Biotonne richtig
Damit es erst gar nicht zu einem Bußgeld kommt, sollten Sie die Biotonne korrekt nutzen. Laut Verbraucherzentrale können alle pflanzlichen Küchenabfälle sowie Gartenabfälle im Biomüll entsorgt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Öle, Fette und dicke Hölzer dürfen im Allgemeinen nicht in die Biotonne.
Das Umweltministerium gibt vor, dass in die Biotonne ausschließlich kompostierbare Abfälle wie Gartenabfälle, gekochte Speisen, Kaffeesatz sowie Obst und Gemüse gehören. Alle nicht organischen Stoffe gehören in die Restmülltonne, dazu zählen Kunststoffe, Metalle oder Glas. Viele Kommunen bieten zusätzlich Informationsmaterialien, um bei der korrekten Mülltrennung zu unterstützen.
Vermieter und Vermieterinnen haben die Möglichkeit, spezialisierte Unternehmen zu engagieren, die falsch getrennten Müll sortieren. Die damit verbundenen Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter und Mieterinnen umgelegt werden. Besonders in Mehrfamilienhäusern ist es häufig schwierig festzustellen, wer den Müll nicht korrekt getrennt hat. ■