Das Wetter ist schon, die Sonne strahlt an vielen Tagen über Deutschland – und das bedeutet: auch die Konzert-Saison ist bereits in vollem Gange. Im Sommer werden wieder allerlei Künstler durch Deutschland touren, um ihre Musik für die Fans zu spielen – ob Schlager, Rock oder Hip Hop. Ein Phänomen gibt es dabei inzwischen seit Jahren: Immer mehr Menschen scheinen die Konzerte, anstatt sie zu genießen, lieber mit dem Handy zu filmen. Dass das andere Konzertbesucher nervt, ist die eine Sache. Aber: Ist es überhaupt erlaubt?
Konzerte filmen mit dem Smartphone: Auf Youtube kann man komplette Shows sehen
Es ist ein Phänomen, das sich mittlerweile bei Konzerten vieler Künstler beobachten lässt. Laut mitsingen und tanzen wollen offenbar viele nicht mehr, stattdessen werden, oft dauerhaft, die Arme mit den Handys in die Höhe gereckt. Als Erinnerung werden kleine Filmchen aufgenommen, die dann Freunden gezeigt oder sogar in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Das beste Beispiel sind wohl die aufwändig inszenierten Shows von Rammstein: Die Band um Till Lindemann ist momentan auf Tour – und schon nach den ersten Konzerten tauchten beispielsweise auf dem Video-Portal Youtube Videos auf, teilweise wurden die kompletten Konzerte gefilmt.
Aber: Ist das überhaupt erlaubt? Das hängt davon ab, was in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters vorgeschrieben ist. Ist dort festgehalten, dass das Filmen und Fotografieren während der Show untersagt ist, dann sollten auch keine Videos angefertigt werden. Doch auch ohne konkretes Verbot kann die Lage kritisch sein. Denn grundsätzlich gilt: Wer ein Konzert filmt, vervielfältigt ein urheberrechtlich geschütztes Werk – und dieses Recht steht eigentlich nur dem Urheber des Werkes bzw. dem Rechteinhaber zu.

Es gibt allerdings eine Einschränkung: Laut einem Bericht des „Express“ dürfen Aufnahmen angefertigt werden, wenn diese ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Im Urheberrechtsgesetz heißt es zur sogenannten „Kopie zum privaten Gebrauch“: „Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen.“ Das heißt aber: Wer die Aufnahmen verkaufen möchte, verstößt gegen das Gesetz – kommerziell dürfen diese Aufnahmen nicht genutzt werden.
Kritisch ist es auch, wenn die Videos des Konzerts ins Netz gestellt werden. Denn: Grundsätzlich liegt auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung beim Urheber. Im Urheberrechtsgesetz heißt es dazu: „Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.“ Wer ohne Einwilligung Videos beispielsweise auf Youtube hochlädt, verstößt gegen dieses Recht.

Immer mehr Künstler nervt das Filmen der Konzerte mit dem Smartphone
Trotzdem wird natürlich nur wenig gegen das Filmen auf Konzerten getan. Doch das könnte sich ändern, denn: Auch immer mehr Künstler stören sich daran, dass Fans ihre Shows nur mit dem Handy vor dem Gesicht sehen. Bereits vor Jahren schimpfte beispielsweise Sängerin Adele eine Zuschauerin aus, die ein komplettes Konzert mit dem Handy aufnahm. „Kannst du bitte mit dem Filmen mit der Videokamera aufhören? Ich stehe wirklich hier. Du kannst das alles in Echtzeit genießen, anstatt es durch die Kamera anzuschauen. Ich will, dass du die Show genießt, weil da viele Leute draußen stehen, die keinen Platz bekommen haben.“
Auch Christian „Flake“ Lorenz, der Keyboarder von Rammstein, schrieb in seinem Buch „Heute hat die Welt Geburtstag“ über die Handy-Filmer. „Wenn sie mal pinkeln gehen müssen, hält ihre Freundin das Handy hoch. Meistens achtet sie aber nicht genug auf die Filmerei und nimmt ein paar Minuten lang den Rücken des Vordermannes auf.“ Das mache aber nichts, denn niemand werde sich je diesen Mitschnitt ansehen. „Mir kann das zwar egal sein, aber ich finde es traurig. Denn diese Leute achten oft gar nicht mehr auf das Konzert, sie haben ja alles gefilmt.“ ■