Die Hitzewelle nimmt Fahrt auf, tropische Nächte und Temperaturen am Tag mit bis zu 40 Grad sind in Berlin vorhergesagt. Wer da nicht schlapp macht ... Da müsste es doch Hitzefrei geben, oder? Wie ist das in Schule und im Job, wenn die Werte auf dem Thermometer weit über die 30 Grad klettern?
Es wird richtig heiß – bekommen Schüler jetzt Hitzefrei?
Viel zu heiß zum pauken, also Hitzefrei für Schüler? So einfach ist es leider nicht. Ob es in Schulen in Berlin Hitzefrei gibt, entscheidet nicht das Thermometer, sondern die Schulleitung. Egal, ob die Temperaturen auf 28 oder 33 Grad steigen, Schüler werden dann nicht automatisch nach Hause geschickt. Denn Schule ist Pflicht.
Allerdings gilt: „Bei großer Hitze können sich Schulen für verkürzte Unterrichtsstunden entscheiden“, erläuterte ein Sprecher der Bildungsverwaltung. Nur ausnahmsweise könne der Unterricht nach Entscheidung der Schulleitung ausfallen. Klar ist allerdings auch: Das Betreuungsangebot an Schulen soll auch an sehr heißen Tagen nicht eingeschränkt werden.
Arbeiten auf Baustelle und Co.: Muss der Chef jetzt Hitzefrei geben?
In der Sonnenglut auf der Baustelle schuften, ist das zuzumuten? Grundsätzlich gilt: Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es für Beschäftigte in Deutschland nicht. Doch die Chefs sind gesetzlich verpflichtet, für Arbeitsbedingungen zu sorgen, bei denen es zu keiner Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten kommt.
Bei Hitze auf Baustellen sind zusätzliche Pausen zu gewähren. „Zudem müssen Arbeitgeber durch technische Maßnahmen wie Sonnenschutzvorrichtungen in Form von Baustellenzelten oder anderen Schattenspender dafür sorgen, dass das Arbeiten an heißen Sommertagen erträglicher wird“, sagt Andreas Stephan von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Schwere Arbeiten sollten auf die kühleren Morgenstunden verlegt werden. Arbeitgeber sollten Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen mit UV-Filter und Sonnenschutzcreme zur Verfügung stellen.

Arbeiten im Sommer: Was gilt bei Horror-Hitze in Fabrik und Büro?
Auch wenn das Hitzehoch die Luft in der Fabrik oder im Büro unerträglich warm macht, man muss arbeiten. Doch auch hier muss der Arbeitgeber seine Angestellten schützen. Geregelt sind drei Temperaturschwellen für Büros und Produktionshallen – über 26 Grad, über 30 Grad und über 35 Grad, auf die Arbeitgeber mit bestimmten Maßnahmen reagieren sollten. Das können bei der ersten Schwelle Ventilatoren sein, dann Klimanlagen. Bei über 35 Grad im Raum ist er ohne Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Unter Umständen kommt die Arbeit dort aber infrage, wenn zum Beispiel Luftduschen, Wasserschleier oder Hitzeschutzkleidung zum Einsatz kommen.