Der Griff zu den Lieblingschips oder der Barbecue-Soße könnte sich bald verändern. Denn der Geschmack, der einst wunderbar auf der Zunge zerging, wird bald ganz anders sein. Seit dem 1. Juli gilt nämlich ein Verbot für bestimmte Raucharomen in Lebensmitteln. Millionen Produkte müssen deshalb nach und nach ihre Rezeptur umstellen. Wer jetzt aber befürchtet, dass die Regale plötzlich leer sind, kann aufatmen: Viele der bekannten Produkte dürfen zunächst weiterhin verkauft werden.
Raucharomen können das Krebsrisiko erhöhen
Der Grund für das Verbot liegt in einer Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Experten hatten bereits 2023 alle bislang zugelassenen Raucharomen untersucht. Dabei konnten sie nicht ausschließen, dass die Stoffe das Erbgut schädigen und damit langfristig das Krebsrisiko erhöhen könnten. Weil die Europäische Kommission diese Bedenken ernst nahm, wurden die Zulassungen für die acht betroffenen Raucharomen nicht verlängert.

Für Hersteller hat das bereits Konsequenzen. Seit Juli dürfen zahlreiche Lebensmittel nicht mehr mit den betroffenen Raucharomen produziert werden. Dazu gehören unter anderem Barbecue- und Grillsoßen, Kartoffelchips, Knabberartikel, Fertiggerichte, Fertigsuppen, Gewürzmischungen sowie viele pflanzliche Fleischalternativen wie vegane Würstchen.
Noch wird sich in den Supermärkten für Kunden aber keine große Auswirkung zeigen. Alles, was vor dem 1. Juli hergestellt wurde, darf noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums verkauft werden. Wer sich schon auf die künftige Umstellung einstellen möchte, kann seine Produkte auch ganz einfach überprüfen. Dort muss der Zusatz „Raucharoma“ ausdrücklich aufgeführt sein.
Geräucherte Produkte sind nach wie vor erlaubt
Keine Sorgen müssen sich Liebhaber von klassisch geräuchertem Schinken, Räucherfisch oder geräucherten Würsten machen. Diese Produkte sind von dem Verbot nicht betroffen, weil ihr Geschmack durch das traditionelle Räucherverfahren entsteht. Auf der Verpackung finden sich dann Hinweise wie „geräuchert“ oder „über Buchenholz geräuchert“.


