In Berlin-Reinickendorf spitzt sich der Streit um die Parteizentrale der AfD zu. Die Partei sieht sich mit einer Räumungsklage konfrontiert, nachdem sie eine Kündigung des Vermieters offenbar ignoriert hatte. Grund für den erbitterten Konflikt: eine wilde Wahlparty, die nicht nur die Hausordnung, sondern auch das gesamte Mietverhältnis zum Einsturz brachte.
Nach Informationen der Bild-Zeitung wirft der Eigentümer der AfD schweres Fehlverhalten vor. Schon seit Monaten sei die Partei aufgefordert gewesen, die Räume im Eichhorster Weg 80 zu räumen – ohne Erfolg. Jetzt liegt die Angelegenheit beim Landgericht Berlin II.
Auslöser des aktuellen Eklats war eine Feier nach der Bundestagswahl im Februar. Ohne Erlaubnis projizierte die AfD ihr Logo groß auf die Fassade, Zelte wurden im Innenhof aufgebaut und die Gästeschar strömte in Massen herbei.
Für die übrigen Mieter bedeutete der Abend Ausnahmezustand: Polizeieinsätze, Demonstrationen und blockierte Zugänge sorgten für blanke Nerven. Die Sicherheitslage im Gebäude sei spürbar eskaliert, heißt es von Seiten des Vermieters.
Doch die Spannungen schwelen nicht erst seit der Party-Nacht. Bereits kurz nach ihrem Einzug soll die AfD versucht haben, Parteifahnen auf dem Gelände zu installieren – ein Vorstoß, den der Vermieter untersagte. Die Lichtprojektion wertete er nun als offenen Affront.
AfD zahlt knapp 43.000 Euro Kaltmiete im Monat
Im Kündigungsschreiben ließ der Eigentümer kein gutes Haar an seinem Mieter. Der Vorwurf: völlige Ignoranz gegenüber vertraglichen Vereinbarungen, Hausfriedensbruch, Nötigung anderer Mieter und eine massive Gefährdung des Eigentums. Die Partei habe, so die Einschätzung, rücksichtslos nur ihre eigenen Interessen verfolgt. Ob das stimmt, ließ sich bis Sonntagnachmittag nicht restlos klären.

Seit 2022 nutzt die AfD die rund 2400 Quadratmeter Bürofläche und 20 Stellplätze für knapp 43.000 Euro Kaltmiete im Monat. Trotz Aufforderung zum Auszug bis Ende März blieb die Partei hartnäckig. In einem Schreiben, auf das sich die Bild beruft, argumentierte die AfD, politische Veranstaltungen seien angesichts des Mietzwecks zu erwarten gewesen.
Außerdem sei bei der Party nur ein kleiner Teil der Fassade kurzfristig beleuchtet worden. Jetzt liegt das Schicksal der Parteizentrale in den Händen der Richter am Landgericht Berlin.
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