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„Steuer-Geschenke“ 2025: Mehr Geld für Kinder, Familie und Arbeitnehmer

2025 gibt es einige Änderungen in Sachen Steuern. KURIER verrät, wie Sie davon profitieren und mehr Geld im Portemonnaie bleibt.

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Vor allem Familien mit Kindern profitieren von den Steuer-Geschenken 2025.
Vor allem Familien mit Kindern profitieren von den Steuer-Geschenken 2025.Felix Kästle/dpa

Ein neues Jahr, neue Chancen – und auch steuerliche „Geschenke“, die Ihnen 2025 mehr Geld in die Tasche spülen könnten. Vom höheren Grundfreibetrag über Erleichterungen für Familien bis hin zu steuerfreien Photovoltaikanlagen: Wir verraten, welche Änderungen Sie erwarten und wie Sie davon profitieren können.

Steueränderungen 2025: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Das Jahr 2025 bringt trotz politischer Turbulenzen einige Steueränderungen mit sich, die nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Familien und Hausbesitzer spürbar entlasten sollen. Vor allem die Anpassung an die sogenannte kalte Progression dürfte für viele ein spürbares Plus bedeuten.

Besonders erfreulich: Der Grundfreibetrag wird auf 12.096 Euro angehoben. Das heißt, erst ab dieser Grenze greift die Steuerpflicht. Familien können sich zusätzlich über einen höheren Kinderfreibetrag von 9.600 Euro freuen. Doch das war erst der Anfang!

Der Bundestag hat den Anstieg der Steuerfreibeträge beschlossen.
Der Bundestag hat den Anstieg der Steuerfreibeträge beschlossen.dpa/ Redaktion: J. John, Grafik: B. Bolte

Kinderbetreuungskosten: So sparen Familien noch mehr

Für Eltern wird die Kinderbetreuung ab 2025 günstiger. Der absetzbare Anteil steigt von bisher 67 auf 80 Prozent der Betreuungskosten – das bedeutet bloßes Geld. Ob Tagesmutter, Kita oder Hort: Maximal können nun 4.800 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Doch Achtung: Bei Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder gelten ab 2025 strengere Regeln. Es werden nur noch per Banküberweisung nachweisbare Zahlungen anerkannt. Barzahlungen an Kinder, etwa für das Studium, reichen nicht mehr aus.

Alleinerziehende profitieren von „Steuer-Geschenken“ doppelt

Für Alleinerziehende gibt es gute Nachrichten: Der steuerliche Entlastungsbetrag wird nicht nur erhöht, sondern auch flexibler gestaltet. Schon ab dem Monat der Trennung kann der Freibetrag beantragt werden – ein klares Plus für diejenigen, die sich gerade in einer herausfordernden Lebensphase befinden.

Photovoltaikanlagen: Die grüne Wende wird steuerfrei

Haben Sie schon über eine Photovoltaikanlage nachgedacht? 2025 könnte das Jahr sein, in dem Sie diesen Schritt wagen sollten. Denn die Steuerbefreiung gilt künftig für Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung pro Wohn- oder Gewerbeeinheit – das ist doppelt so viel wie bisher! Wichtig: Diese Regelung betrifft nur Neuanlagen, die ab 2025 in Betrieb genommen werden.

Krankenversicherung: Bonus bleibt Bonus

Bonuszahlungen von Krankenkassen sorgen in der Vergangenheit oft für Steuerverwirrung. 2025 schafft Klarheit: Beträge bis zu 150 Euro pro Jahr und Person gelten als reine Krankenkassenleistung und mindern nicht länger die absetzbaren Beiträge. Für höhere Beträge bleibt eine Nachweismöglichkeit bestehen.

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektroautos gibt es dabei Vorteile, die bisher teilweise auch für Hybrid-Fahrzeuge galten. Deren Einstufung wird jetzt verschärft.
Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektroautos gibt es dabei Vorteile, die bisher teilweise auch für Hybrid-Fahrzeuge galten. Deren Einstufung wird jetzt verschärft.Audi AG/dpa

Erbschaftsteuer: Höhere Pauschale für mehr Gerechtigkeit

Die Erbfallkostenpauschale wird endlich an die gestiegenen Kosten angepasst. Statt 10.300 Euro können künftig 15.000 Euro pauschal geltend gemacht werden. Das entlastet nicht nur Erben finanziell, sondern auch die Finanzämter, da weniger Einzelnachweise geprüft werden müssen.

Hybrid-Dienstwagen: Stärkere Regeln ab 2025

Pendler und Geschäftsreisende aufgepasst: Hybridfahrzeuge müssen ab 2025 höhere Anforderungen erfüllen, um steuerlich begünstigt zu werden. Eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern oder ein CO₂-Ausstoß unter 50 Gramm pro Kilometer sind künftig Pflicht, um den halben Bruttolistenpreis ansetzen zu dürfen. Die bisherigen 60 Kilometer Reichweite genügen dann nicht mehr.

Fünftelregelung für Abfindungen bleibt, aber anders

Wer 2025 eine Abfindung erhält, muss zunächst tiefer in die Tasche greifen, kann sich die Steuer jedoch über die Steuererklärung zurückholen. Die sogenannte Fünftelregelung – bei der Abfindungen auf fünf Jahre verteilt steuerlich begünstigt werden – bleibt erhalten. Allerdings muss sie nun aktiv beantragt werden, statt automatisch durch den Arbeitgeber berücksichtigt zu werden.

Mehr Geld für Minijobber

Auch Minijobber können sich freuen: Dank des höheren Mindestlohns (12,82 Euro pro Stunde) steigt die Verdienstgrenze auf 556 Euro pro Monat. So bleibt mehr Spielraum für Nebenverdienste, ohne die Steuerfreigrenze zu sprengen.

Fazit: „Steuer-Geschenke“ mit Potenzial

Die Steueränderungen 2025 bieten zahlreiche Vorteile für Familien, Arbeitnehmer und Immobilienbesitzer. Ob höhere Freibeträge, steuerfreie Photovoltaikanlagen oder klarere Regeln für Bonuszahlungen – wer die neuen Regelungen nutzt, kann sich auf mehr Geld im Portemonnaie freuen.