Es ist Stoff, so unglaublich, dass er eigentlich nur für Filme taugt: Gewaltbereite Männer, Ex-Soldaten, eine Politikerin, vereint durch den Hass auf die staatliche Ordnung, die sich Hunderte Waffen besorgen, Feindeslisten entwerfen, den Reichstag stürmen und die Bundesrepublik stürzen wollen. So lauten die Vorwürfe gegen die mutmaßlichen „Reichsbürger“ um Heinrich XIII. Prinz Reuß.
Am Montag hat in Stuttgart der erste Prozess gegen die Gruppe begonnen. Wegen des großen Andrangs vor dem Gerichtsgebäude startete das Verfahren mehr als eine Stunde später als geplant. Reuß selbst soll erst später in einem anderen Verfahren vor Gericht kommen.
Im streng gesicherten Saal des Oberlandesgerichts Stuttgart in Stammheim, da, wo sich einst die Mitglieder der RAF-Terrorgruppe verantworten mussten, wird erneut Justizgeschichte geschrieben. „Das ist eines der größten Staatsschutzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik“, meint der Präsident des Oberlandesgerichts, Andreas Singer.
Aufbau militärisch organisierter Verbände weit fortgeschritten
Der Aufbau militärisch organisierter Verbände der „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft teils weit fortgeschritten. In zwei Fällen hätten die sogenannten Heimatschutzkompanien selbst aktiv werden können, sagte ein Vertreter der Behörde bei der Verlesung der Anklage gegen neun mutmaßliche Mitglieder der Gruppe am Montag in Stuttgart. Ihnen wird vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen und die „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“. Einer der Angeklagten steht zudem wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Innerhalb der Kompanie 221, die für die Bereiche Tübingen und Freudenstadt in Baden-Württemberg habe zuständig sein sollen, seien bereits Verantwortliche für die Rekrutierung weiteren Personals benannt worden, hieß es in der verlesenen Anklage.

Auch die Kompanie, die für Jena, den Saale-Holzland-Kreis und den Saale-Orla-Kreis habe zuständig sein sollen, habe selbst aktiv werden können. Zudem seien vielfältige Aktionen registriert worden, weitere Heimatschutzkompanien aufzubauen, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Die Kompanien hätten laut Anklage nach einer potenziellen Machtübernahme der Gruppe politische „Säuberungsaktionen“ in ihrem Zuständigkeitsbereich durchführen sollen.
„Reichsbürger“ um Reuß planten wohl gewaltsamen Umsturz
Rückschau: Im Dezember 2022 stürmen Polizisten in mehreren Bundesländern und im Ausland Wohnungen und Häuser. Mutmaßliche „Reichsbürger“ um Reuß sollen einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland geplant haben. Ergebnis der großangelegten Anti-Terror-Razzia: Anklage der Bundesanwaltschaft gegen 27 Verdächtige. Der Vorwurf: Sie wollten die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam beseitigen und sie durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform ersetzen.

Die Gruppe soll Zugriff auf ein massives Waffenarsenal gehabt und bei den Umsturzplänen bewusst Tote in Kauf genommen haben. Als Staatsoberhaupt hätte Heinrich XIII. Prinz Reuß fungieren sollen. Die ehemalige Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann hätte für das Ressort Justiz zuständig sein sollen. Auch ein Soldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr gehört zu den Beschuldigten.
Eine Übergangsregierung hätte mit den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs eine neue staatliche Ordnung in Deutschland verhandeln sollen. Denn: Sogenannte Reichsbürger behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert, daher auch der Name. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an.
Reichsbürgerprozess in drei Teilen
Der Fall um Prinz Reuß ist so groß, dass ein Oberlandesgericht gar nicht ausreicht. „Wir wollen nicht in irgendeiner Turnhalle einen Schauprozess abziehen, sondern müssen uns mit den Individuen auseinandersetzen“, erklärt OLG-Präsident Singer. Deshalb werden die Beschuldigten auf drei Hauptverfahren aufgeteilt. In Stuttgart geht es um den sogenannten militärischen Arm, in Frankfurt sind ab 21. Mai die mutmaßlichen Rädelsführer angeklagt, in München ab 18. Juni die übrigen mutmaßlichen Mitglieder.

Die Verhandlungen dürften komplex und aufwendig werden. Angeklagte in einem Verfahren können als Zeugen in anderen Verfahren geladen werden. Jedes Gericht muss seine eigenen Beweise erheben und zu seinem eigenen Urteil kommen. Grundsätzlich seien am Ende auch sich widersprechende Urteile möglich, sagt Singer - wobei Beobachter dies für unwahrscheinlich halten. Die Erwartung ist, dass die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde den Überblick be- und die Fäden zusammenhält. Der Generalbundesanwalt sei das Bindeglied, die Klammer, so Gerichtspräsident Singer. ■