In Thüringen

Für 80 Cent Stundenlohn: Erster Landrat verpflichtet Asylbewerber zur Arbeit

Straßen reinigen, Hecken schneiden und Schnee schippen - wer sich verweigert, soll sanktioniert werden, so der Landrat Christian Herrgott.

Teilen
Straßen reinigen, Hecken schneiden und Schnee schippen - wer sich verweigert, soll sanktioniert werden, so der Lantrat Christian Herrgott (39, CDU).
Straßen reinigen, Hecken schneiden und Schnee schippen - wer sich verweigert, soll sanktioniert werden, so der Lantrat Christian Herrgott (39, CDU).Bodo Schackow/dpa

Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften müssen bei Christian Herrgott (39, CDU) im Saale-Orla-Kreis (Thüringen) künftig gemeinnützige Jobs erledigen, zum Beispiel Straßen reinigen, Hecken schneiden, Schnee schippen - die verlangte Arbeitszeit ist vier Stunden pro Tag. Der Stundenlohn beträgt laut Gesetz 80 Cent. Das entspricht 64 Euro pro Monat, die auf die Bezahlkarte überwiesen werden, wie Bild berichtet.

Nach den Medienberichten will Herrgott mit der Arbeitspflicht die Akzeptanz von Asylbewerbern in der Bevölkerung erhöhen, deren Integration verbessern. Hintergrund und rechtliche Grundlage der Arbeitspflicht ist Paragraf fünf im Asylbewerberleistungsgesetz. Es „sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient“. Auch die Vergütung ist darin geregelt, im Gesetz steht eine "Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde".

Flüchtlinge brauchen keine Sprachkenntnisse für diese Jobs

„Für diese Arbeit muss man keine Sprachkenntnisse haben. Vielleicht lernt man durch Arbeit besser Deutsch als im Sprachkurs und kann sich auf reguläre Arbeit oder eine Berufsausbildung vorbereiten“, erklärte Herrgott seine Absichten für Bild.

„Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren. Es geht um ein Signal, dass die Menschen, die mit Steuergeld bezahlt werden, etwas an die Gesellschaft zurückgeben müssen und nicht den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen“ so der Landrat. Wer sich der Arbeit verweigert, dem drohen Sanktionen in Form einer Kürzung der staatlichen Unterstützung um bis zu 180 Euro.

Flüchtlinge sind laut Landrat arbeitswillig

Laut Asylbewerberleistungsgesetz dürfen Flüchtlinge in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft keine reguläre Arbeit aufnehmen. Die Ausnahme ist eine sogenannte Arbeitsgelegenheit (Paragraf 5). Demnach dürfen Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen sogenannte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden. 

Herrgott verrät: „Meine Sozialarbeiter sagen mir, dass diejenigen, die man bereits verpflichtet hat, schon nachfragen, ob sie nicht auch richtig arbeiten gehen könnten. Unsere Maßnahme sorgt für Bewegung.“■