Sie hatten sich ein schönes Eigenheim gebaut, wähnten sich in Sicherheit. Doch nach einem Behördenfehler droht dem Haus einer Familie aus Rangsdorf der Abriss. Doch die will nicht einfach aufgeben. Nach einem Bericht der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ hat der Anwalt der Familie die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) vom Juni 2023 beantragt, weil es Rechtsfehler enthalte. Ein BGH-Sprecher bestätigte am Montag, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingegangen sei (Az.: V ZR 153/23).
Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, der Fall der Familie dokumentiere auf besonders tragische Weise das mögliche Auseinanderfallen zwischen Recht und Gerechtigkeit in der Rechtsprechung. „Die maßgeblichen Rechtsfragen werden in der juristischen Fachwelt zum Teil seit Jahren streitig diskutiert. Wir sind uns vor diesem Hintergrund mit der Familie W. einig, den Zivilrechtsweg vollständig auszuschöpfen.“
Dadurch werde dem Bundesgerichtshof als höchster Instanz die Gelegenheit gegeben, sich in einem für die Betroffenen außergewöhnlich belastenden Fall erneut mit den Rechtsfragen zu befassen. „Folgerichtig haben wir gegenüber der Familie die Kostenübernahme für das Gerichtsverfahren und die anwaltliche Vertretung erklärt“, so Hoffmann.
Hammerurteil gegen Familie nach Behördenfehler vom Amtsgericht Luckenwalde
Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und ihr Haus darauf gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein knapp 1000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurückforderte.
Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie innerhalb eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse - auf eigene Kosten. Außerdem soll die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Das bedeutet auch, in rund vier Monaten müsste die Familie ihr Haus abgerissen haben und wegziehen. Das OLG hatte gegen das Urteil keine Revision zugelassen. Nun hofft die Familie, durch eine andere Einschätzung beim höchsten deutschen Zivilgericht doch noch eine Chance auf Revision zu bekommen.■