Es sind unfassbare Details, die jetzt ans Tageslicht kommen. Der kleine Fabian (†4) wurde über Monate hinweg aufs Schwerste misshandelt. Aber nicht von irgendwem. Von seiner eigenen Mutter und deren Freund. Die Beweggründe und das Ausmaß der Taten sind abscheulich.
Was war passiert? In seinem Zuhause in Barsinghausen soll der kleine Fabian, der bei seinem Tod gerade einmal vier Jahre alt war, über Monate hinweg misshandelt worden sein.
Fabian wurde mit Essens- und Trinkentzug bestraft
Das unterernährte Kind musste stundenlang nackt mit erhobenen Händen knien und wurde unbekleidet ohne Decke über Nacht in eine dunkle Abstellkammer gesperrt. Immer wieder wurde Fabian mit Essens- und Trinkentzug bestraft. Nach unzähligen Schlägen unter anderem mit einem Fleischklopfer sei der lebensgefährlich verletzte Junge „zum Sterben“ in das Zimmer seiner sechsjährigen Schwester gelegt worden. Am 12. oder 13. Januar 2023 sei er schließlich verstorben.
Die 29-jährige Angeklagte, eine Polin, und ihr 34 Jahre alter Freund, ein Deutsch-Pole, hatten sich per Chat über ihre Gewalttaten ausgetauscht, dabei auch abscheuliche Fotos verschickt. Dabei haben sich die beiden Erwachsenen gegenseitig kontrolliert und sogar angestachelt.

Heute soll das Urteil gegen die Mutter und ihren Lebensgefährten fallen. Die Angeklagten hatten eine Vielzahl der Vorwürfe eingeräumt. Die Begründung: Der 34-Jährige sah in dem Jungen „einen Konkurrenten, der ihn in seiner täglichen Lebensgestaltung störte und in seiner Liebesbeziehung“. Die Mutter habe ihre Liebesbeziehung fortsetzen wollen, was auf Dauer mit Fabian unmöglich gewesen wäre.
Gericht wertet Quälereien an Fabian als Mord
Unter den Zeugen in dem Prozess war zuletzt auch die sechsjährige Schwester, die ebenfalls misshandelt wurde. Nun soll das Urteil vor dem Landgericht Hannover fallen (Montag, 11 Uhr). Es läuft auf Mord hinaus.
Als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft Grausamkeit und niedrige Beweggründe. Sie beantragte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Freilassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren höchst unwahrscheinlich.
Die Verteidigung des 34-Jährigen forderte eine Verurteilung lediglich wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung sowie eine höchstens zehnjährige Haftstrafe. Der Rechtsanwalt der Mutter beantragte für seine Mandantin eine Freiheitsstrafe von maximal zwölf Jahren. ■