Die Regelung sollte Touristen den Urlaub an der Ostsee noch schöner machen und zugleich Ladenbesitzern mehr Geld in die Kasse spülen. Doch jetzt machte ein Gericht dem Sonntags-Einkauf an der Ostsee einen Strich durch die Rechnung! Die 2025 eingeführte Bäder-Verordnung sollte es Ladeninhabern möglich machen, auch an Sonntagen und Feiertagen wieder zu öffnen. Doch das wurde jetzt gekippt. Vorerst müssen die Geschäfte also geschlossen bleiben.
Gericht kippt Sonntags-Einkaufen an der Ostsee
Wer an der Ostsee Urlaub macht und am Sonntag einkaufen wollte, der guckt in die Röhre. Der Grund: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald erklärte die Öffnungsregeln für Geschäfte in touristischen Orten an Sonntagen und Feiertagen jetzt für ungültig! Eigentlich sollte es Ladenbesitzern ab dieser Woche wieder möglich sein, mit dem Beginn der Tourismus-Saison am Sonntag zu öffnen. Doch: Pustekuchen!
Ab dem 15. März sollte das Einkaufen am Sonntag in vielen touristischen Orten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich sein. 58 Orte an der Ostsee wären in Mecklenburg-Vorpommern laut Berichten betroffen gewesen. Dazu Orte auf Rügen und Usedom sowie die Ostseebäder Warnemünde, Kühlungsborn und Boltenhagen, die für viele Menschen beliebte Urlaubsorte sind.

In Mecklenburg-Vorpommern sind es 84 Gemeinden an der Ostsee, darunter die Inseln Usedom und Rügen und die Ostseebäder Boltenhagen, Kühlungsborn und Warnemünde.
Der ursprüngliche Plan: Die Geschäfte sollten zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober sowie in der Zeit über Weihnachten und den Jahreswechsel (17. Dezember bis 8. Januar) auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Möglich sein sollte das in der Zeit zwischen 11 und 19 Uhr, jeweils in einem Zeitfenster aus sechs Stunden. Gelten sollte die Regel für Waren des täglichen Bedarfs.
Einkaufen an der Ostsee: So begründet das Gericht die Entscheidung
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald lehnte das nun ab, nachdem die Gewerkschaft gegen die geplanten Regelungen vorgegangen war. Der Grund: Die zeitlichen Vorgaben und das Warenangebot gehe zu weit.
Für die Richter bieten die Regelungen zu viele Ausnahmen vom Sonntagsschutz. Wichtig: Die Entscheidung gilt zunächst nur für Mecklenburg-Vorpommern. Unklar ist bisher, ob das Urteil des Gerichts auch Auswirkungen auf den Umgang mit den Regeln in Schleswig-Holstein haben wird.

Gute Nachrichten für Urlauber an der Ostsee
Zumindest für Urlauber, die zu Beginn der Saison an die Ostsee reisen, gibt es aber gute Nachrichten. Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Landesregierung kann nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Bis der Beschluss wirklich rechtskräftig ist, können die Läden noch wie ursprünglich geplant am Sonntag öffnen – und die Touristen können ungestört einkaufen.




