Das freut viele Autofahrer

Der Anzeigenhauptmeister hat Ärger: 700-Euro-Strafe nach Falschparker-Meldung

Er wollte einen Falschparker anschwärzen, machte aber einen entscheidenden Fehler. Nun muss ein Mann aus Sachsen selbst Strafe zahlen.

Author - Florian Thalmann
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Auch der selbsternannte Anzeigenhauptmeister Niclas M. nutzte die App weg.li, um Falschparker anzuschwärzen. Ein Hobby-Kontrolletti in Dresden landete jetzt aber selbst vor Gericht.
Auch der selbsternannte Anzeigenhauptmeister Niclas M. nutzte die App weg.li, um Falschparker anzuschwärzen. Ein Hobby-Kontrolletti in Dresden landete jetzt aber selbst vor Gericht.Dennis Duddek/ Eibner Pressefoto/imago

Haben Sie schonmal im Halteverbot geparkt? Es gehört wohl zu den Delikten, die sich jeder Autofahrer schon einmal gegönnt hat. Inzwischen kann jeder Falschparker anschwärzen, etwa mit einer entsprechenden App. Damit wurde beispielsweise auch der selbsternannte „Anzeigenhauptmeister“ aus Sachsen-Anhalt bekannt - Niclas M. machte es sich zur Aufgabe, Falschparker anzuschwärzen. Einem anderen Hobby-Kontrolletti in Dresden in Sachsen geht es dafür jetzt an den Kragen: Er muss 700 Euro zahlen.  Er wollte einen Falschparker melden, doch jetzt landete die Park-Petze selbst vor Gericht.

Mann verpetzt Falschparker – und muss nun 700 Euro zahlen

Darüber entschied jetzt das Oberlandesgericht Dresden: Ein Mann aus Sachsen wollte einen falsch geparkten Wagen melden, nutzte dafür die Kontrolletti-App „weg.li“. Dort können selbsternannte Park-Sheriffs anschwärzen, Daten und Fotos landen dann direkt bei den Behörden. Das ging in dem Fall allerdings ordentlich nach hinten los. Der Grund: Nicht nur das Kennzeichen des Autos war auf seinem Bild zu sehen, sondern auch das Gesicht des Beifahrers. Ein Verstoß gegen den Datenschutz!

Das Oberlandesgericht Dresden verpflichtete den Mann deshalb dazu, sein Foto wieder zu löschen, außerdem muss er 100 Euro Schadensersatz zahlen – und er muss die Kosten des gegnerischen Anwalts berappen. Die belaufen sich immerhin auf 627,13 Euro. Mit der „Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse“ konnte der Beschuldigte sein Foto übrigens nicht verteidigen. Denn das ist laut Gericht nur dann der Fall, wenn die Aufgabe einem Verantwortlichen ausdrücklich übertragen wird.

Für das Kontrollieren von Falschparkern sind die Behörden zuständig. Wer es trotzdem privat machen möchte, sollte vorsichtig sein.
Für das Kontrollieren von Falschparkern sind die Behörden zuständig. Wer es trotzdem privat machen möchte, sollte vorsichtig sein.Michael Gstettenbauer/imago

Mann verpfeift Falschparker – und wird selbst bestraft

Weil er aber als Privatperson im Interesse der Ordnung handelte, kann er sich darauf nicht berufen. Der Beifahrer wurde in dem Fall ohne sein Wissen fotografiert – und zwar in einer Situation, die der Privatsphäre zuzuordnen war. Weil er außerdem im Auto saß, bewegte er sich laut Gericht nicht im öffentlichen Raum. Erschwerend kam hinzu, dass es auch möglich gewesen wäre, den Parkverstoß zu dokumentieren, ohne das Gesicht des Beifahrers zu zeigen.

Auch der Anzeigenhauptmeister nutzt die App weg.li

Die 100 Euro Schadenersatz wurden dem Kläger übrigens nicht zugesprochen, weil er fotografiert wurde – sondern weil er für eine Dauer von rund anderthalb Jahren die Kontrolle über das eigene Bild verlor, weil es in der Parksünder-App hochgeladen wurde. 100 Euro seien „angemessen, aber auch ausreichend“, so das Oberlandesgericht Dresden. Übrigens: In der App weg.li gehört auch der selbsternannte „Anzeigenhauptmeister“ aus Gräfenhainichen in Sachsen-Anhalt zu den führenden Nutzern. Er machte vor längerer Zeit Schlagzeilen, weil er es zu seinem Hobby macht, Falschparker in ganz Deutschland den Behörden zu melden.