Entscheidung mit Folgen

Hammer-Urteil: Tausende Kunden können Geld von Maklern zurückfordern

Ein Urteil mit Folgen: Wer seit 2022 einen Makler online beauftragte, kann Provision zurückfordern. Was der BGH entschied und was Betroffene tun sollten.

Author - Florian Thalmann
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Wegweisendes Urteil: Wer mithilfe eines Maklers an Wohnung oder Haus gekommen ist, kann unter bestimmten Umständen die Provision zurückfordern.
Wegweisendes Urteil: Wer mithilfe eines Maklers an Wohnung oder Haus gekommen ist, kann unter bestimmten Umständen die Provision zurückfordern.Sebastian Rau/photothek.de/imago

Wer heute eine Immobilie oder eine Wohnung sucht, der geht in den meisten Fällen ins Internet. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes könnte es nun passieren, dass Tausende Kunden, die über einen Makler eine Bleibe fanden, Geld zurückfordern können. Viele Vermittler erfüllen eine Voraussetzung nicht, die der BGH jetzt in einem neuen Urteil forderte. Was steckt dahinter?

BHG-Urteil: Fehlender Kaufbutton hat Folgen für viele Makler

In dem Urteil geht es um einen Kaufbutton, den viele Makler nicht anbieten. Hintergrund: Wer eine Immobilie kaufen möchte und im Netz fündig wird, bekommt ausführliche Informationen oft nur dann, wenn er den Makler vorher gezielt beauftragt. Damit erkennt der Kunde an, dass er – falls er die Immobilie erwirbt – eine Provision an den Makler bezahlen muss. Der BGH legte nun fest, welche Voraussetzung erfüllt sein muss, damit der Vertrag auch wirklich wirksam wird.

Denn: Wird der Deal auf elektronischem Weg geschlossen, muss sich der Kunde eindeutig zu einer Provisionszahlung verpflichten. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Maklervertrag unwirksam sein. Für Makler gelten laut BGH also die gleichen Regeln wie bei anderen Online-Käufen: Es muss laut dem Urteil einen Kaufbutton geben, also einen Knopf mit der Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen passenden Formulierung, den der Interessent bewusst anklicken kann.

Makler vermitteln Wohnungen und Häuser – und kassieren dafür. Doch viele Provisionszahlungen könnten nach einem Urteil des BGH zurückgefordert werden.
Makler vermitteln Wohnungen und Häuser – und kassieren dafür. Doch viele Provisionszahlungen könnten nach einem Urteil des BGH zurückgefordert werden.Westend61/imago

Der Bundesgerichtshof entschied in einem Fall, in dem auf jenem Knopf nur das Wort „Senden“ stand – laut Gericht nicht ausreichend. Die Beauftragung des Maklers sei in dem Fall nicht wirksam, der Vermittler verliert seinen Anspruch auf Provision. Das Problem: Laut der Interessengemeinschaft Widerruf gibt es bisher nur wenige Immobilienmakler, die einen solchen rechtssicheren Kaufbutton anbieten. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben: Laut einem Bericht des Focus sind womöglich zahlreiche Beauftragungen von Maklern ungültig.

Geld vom Makler zurückfordern: Was sollten Kunden tun?

Die Kunden können also die Provisionen zurückfordern oder müssen die entsprechenden Rechnungen nicht bezahlen. Für Rückforderungen gibt es allerdings eine Verjährungsfrist von drei Jahren – das Urteil dürfte also vor allem Immobilienbesitzer hellhörig machen, die seit 2022 die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen haben. Betroffene sollten laut Focus prüfen lassen, ob sie eventuell Anspruch auf eine Rückzahlung haben und wie sie diese durchsetzen können.