Es wird Pyro-Hasser nicht freuen!

Feuerwerks-Verkauf: DAS ist bei Raketen und Böllern 2024 anders!

Weihnachten ist vorbei – und damit dürfen sich die Feuerwerks-Fans in Deutschland jetzt auf das Silvesterfeuerwerk freuen. Was in diesem Jahr anders ist.

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In ein paar Tagen werden in ganz Deutschland wieder Böller, Raketen und Batterien verkauft - früher als in vielen anderen Jahren.
In ein paar Tagen werden in ganz Deutschland wieder Böller, Raketen und Batterien verkauft - früher als in vielen anderen Jahren.Tim Wegner/epd

Das Weihnachtsfest ist gerade vorbei, da fiebern Deutschlands Feuerwerks-Fans schon dem nächsten Spektakel entgegen: In wenigen Tagen rutscht die Welt in ein neues Jahr, was nahezu überall mit reichlich Feuerwerk gefeiert wird. Bald liegen Knaller, Raketen und Feuerwerksbatterien auch wieder in den Geschäften. Doch wer sich mit Feuerwerk eindecken will, sollte ein paar Dinge beachten. Wir verraten, was Sie für den Feuerwerkseinkauf unbedingt wissen sollten – und was beim Verkauf der Pyro-Artikel in diesem Jahr anders ist als in vielen anderen Jahren.

Feuerwerk wird in diesem Jahr schon ab dem 28. Dezember verkauft

Feuerwerk ist eine von vielen geliebte Tradition – aber auch eine, an der sich die Geister scheiden. Jedes Jahr wird eifrig darüber diskutiert, ob es nicht Zeit wäre, den Verkauf von Pyrotechnik an Privatpersonen zu untersagen, stattdessen auf organisierte und zentrale Feuerwerke in der Silvesternacht zu setzen. Doch auch dieses Jahr haben es die Pyro-Gegner nicht geschafft, den Knall-Fans den Spaß zu vermiesen: Schon in ein paar Tagen liegen wieder Böller, Raketen, Fontänen und Feuerwerksbatterien in den Auslagen der Geschäfte - und alle, die Feuerwerk lieben, können und werden sich reichlich eindecken. Aber: Was sollte man beim Einkauf von Feuerwerk beachten?

Zuerst die wichtigste Information, die Feuerwerks-Fans lieben werden: In diesem Jahr wird schon früher verkauft als in vielen anderen Jahren. Der Grund: Per Gesetz ist geregelt, dass Feuerwerksartikel in den letzten drei Handelstagen des Jahres in den Läden liegen dürfen. Allerdings wird der Verkauf um einen Tag erweitert, wenn einer dieser drei Tage auf einen Sonntag fällt. So wie in diesem Jahr: Weil der 29. Dezember ein Sonntag ist, wird bereits ab dem 28. Dezember Pyrotechnik angeboten. Bereits ab Sonnabend dürfen Feuerwerks-Liebhaber also die Geschäfte stürmen.

Pyro-Fans können sich in den Geschäften ab dem 28. Dezember wieder ordentlich mit Feuerwerk eindecken.
Pyro-Fans können sich in den Geschäften ab dem 28. Dezember wieder ordentlich mit Feuerwerk eindecken.Frank Hammerschmidt/dpa

Feuerwerkskörper gibt es inzwischen nahezu überall – wer aber etwas Besonderes möchte, sollte genau überlegen, wo er kauft. Der Grund: Zwar locken Discounter und Supermärkte mit tollen Angeboten, allerdings laufen in Großstädten natürlich viele Knall-Freunde zu eben jenen Märkten. Hier findet im Sortiment jeder etwas Passendes – ob große Batterie, Verbundbrett aus mehreren Batterien, Familiensortiment mit Raketen, Böllern und Fontänen oder jugendfreies Feuerwerk für Kinder. Gerade in Großstädten locken aber auch zahlreiche Fachgeschäfte, die nur an den letzten Tagen im Jahr Ladenflächen anbieten, um ihre Ware an den Mann oder die Frau zu bringen. Hier gibt’s auch Feuerwerksartikel von Herstellern, die nicht in den Supermärkten zu finden sind – und noch dazu gute Beratung. Der Weg in ein spezielles Fachgeschäft kann auch also lohnen.

Feuerwerk in den Geschäften: An wen werden Raketen und Böller verkauft?

Grundsätzlich gilt: In den Geschäften verkauft werden zum Jahreswechsel Feuerwerksartikel der Klassen I und II. Bei Feuerwerk der Klasse I handelt es sich um Kinder- und Jugendfeuerwerk, das meist auch das ganze Jahr über erhältlich ist. In die Kategorie fallen Wunderkerzen und Knallerbsen, aber auch kleine Fontänen, Bodenkreisel, Vulkane oder Tischfeuerwerk. Dieses Feuerwerk darf auch an Kinder und Jugendliche verkauft werden, sollte jedoch im festen Fall trotzdem erst ab 12 Jahren und unter Aufsicht von Erwachsenen gezündet werden. Feuerwerksartikel der Klasse II sind all jene, die sich an Erwachsene richten und nur an Silvester gezündet werden dürfen – also Böller, Raketen, größere Fontänen und Vulkane, Römische Lichter und Feuerwerksbatterien.

Feuerwerk sollte nach dem Kauf trocken und kühl gelagert und am besten nicht in bewohnten Räumen untergebracht werden. Es verbietet sich, an den Feuerwerkskörpern herumbasteln. Und: Sie sollten stets nach der Anleitung auf den Produkten verwendet werden, damit keine schlimmen Unfälle passieren. Gezündet werden dürfen Feuerwerksartikel der Klasse II nur am letzten Tag des Jahres und am ersten Tag des neuen Jahres – das Sprengstoffgesetz regelt für den 31. Dezember und den 1. Januar Ausnahmen vom Verwendungsverbot. Allerdings haben viele Gemeinden eigene Regeln, können die Abbrennzeit gegebenenfalls einschränken. Wichtig ist außerdem, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von besonderen Einrichtungen wie Kirchen oder Altenheimen verboten ist – wer gern zündelt, sollte sich also besser informieren. ■