Nach der spektakulären Verkündung der Staatsanwaltschaft im Fall Fabian aus Güstrow kehrt in dem spektakulären Kriminalfall langsam Ruhe ein. Doch es ist noch lange nicht vorbei: Bis Anfang Mai muss der Prozess gegen die Hauptverdächtige Gina H. beginnen – sie sitzt noch immer in Untersuchungshaft. Für die Angehörigen von Fabian gab es jetzt zumindest eine Nachricht: Das Hauptverfahren wird eröffnet! Was bedeutet das und wie geht es im Fall Fabian aus Güstrow jetzt weiter?
Behörden halten Gina H. im Fall Fabian für schuldig
Erst vor Wochen hatte sich die Staatsanwaltschaft im Fall Fabian aus Güstrow zu Wort gemeldet – und verkündet, dass gegen die in U-Haft sitzende Gina H. Anklage erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft ist sicher, dass Gina H. den kleinen Fabian getötet hat! Sie soll ihn am 10. Oktober 2025 unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt haben und mit ihm auf ein Feld bei Klein Upahl gefahren sein.
Hier soll sich die grausame Tat ereignet haben: Laut Ermittlern soll Gina H. den Jungen mit mindestens sechs Messerstichen im Bereich des Oberkörpers getötet haben. Anschließend setzte sie seine Leiche laut der Ermittler mit Brandbeschleuniger in Brand. Mutmaßlich wollte sie Spuren vernichten. Gina H. rückte schon Tage später selbst ins Visier der Ermittler, weil ausgerechnet sie es war, die die Leiche von Fabian an dem Tümpel fand – bei einem zufälligen Spaziergang in der Gegend.
Familie von Fabian froh: Hauptverfahren wird eröffnet
Die Staatsanwaltschaft erhob also Anklage wegen Mordes – nun ist das zuständige Landgericht Rostock an der Reihe. Für die Angehörigen gab es von hier schon in der vergangenen Woche gute Nachrichten: Das Hauptverfahren wird eröffnet.
Das schrieb Raffaela J., eine enge Freundin von Fabians Mutter Dorina L., in einem langen Statement auf Instagram. „Gestern kam endlich dieser Anruf auf den wir so lange schon warten“, verkündete sie hier. „Nun ist es endlich soweit und das Hauptverfahren gegen die mutmaßliche dringende Tatverdächtige wird eröffnet.“ Sie und Fabians Mutter Dorina seien erleichtert, dass „das Warten ein Ende hat“, so Raffaela J. weiter.

Zwar sei schon im Vorfeld klar gewesen, dass dieser Schritt kommen wird, doch es sei noch etwas anderes, eine solche Nachricht vom Gericht zu bekommen. „Jetzt gibt es keine Zweifel mehr, keine Ausreden“, schreibt sie. „Und ich hoffe auch keine Spekulationen mehr, ob es überhaupt noch passiert.“ Aber: Was bedeutet das konkret? Auf Nachfrage des KURIER stellt eine Richterin des Landgerichts Rostock klar, dass es sich bisher um eine Ankündigung handelt.
Hauptverfahren im Fall Fabian: Das sagt das Gericht
„Das Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet worden“, teilt Anne Kruse, stellvertretende Sprecherin des Landgerichts Rostock, auf Nachfrage des KURIER mit. Deshalb gebe es aktuell auch noch keine Verhandlungstermine. Man werde demnächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die angesetzten Termine informieren. Am Gericht geht man im Moment davon aus, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall Fabian Mitte bis Ende April erfolgen wird.

Das bedeutet die Eröffnung des Hauptverfahrens
Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist ein wichtiger Meilenstein in jedem Strafprozess. Denn das bedeutet auch, dass das zuständige Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft geprüft hat und zulässt – weil der Beschuldigte als hinreichend verdächtig gilt. Dabei werden auch mehrere Verhandlungstage für den Prozess angesetzt.
Wie viele es im Fall Fabian sein werden, ist aktuell noch vollkommen unklar. Bei einigen Gerichtsverfahren sind die Verhandlungen auf einen Termin von einer halben Stunde begrenzt, bei größeren Strafsachen kann sich der Prozess aber – abhängig von der Verteidigung – auch bis zu einem Jahr ziehen.




