Der Februar ist zur Hälfte vorbei – und damit rückt auch der Moment der Wahrheit immer näher: Für Ende Februar oder Anfang März rechnete der Rostocker Oberstaatsanwalt Harald Nowack mit dem Abschluss der Ermittlungen im Fall Fabian aus Güstrow. Bis dahin soll der schreckliche Mord aufgeklärt sein. Denn aktuell läuft den Ermittlern schon die Zeit davon.
Gina H. geriet nach Fund von Fabians Leiche in Verdacht
Der acht Jahre alte Fabian verschwand am 10. Oktober aus dem Haus seiner Mutter in Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern. Eine große Suchaktion folgte. Gina H., die Ex-Freundin von Fabians Vater, fand vier Tage nach dem Verschwinden überraschend seine Leiche am Rand eines Tümpels bei Klein Upahl. Sofort geriet sie unter Verdacht: Könnte die Frau etwas mit dem Mord an Fabian zu tun haben?
Auch im Netz wurde heftig spekuliert. Der Durchbruch folgte etwas später: Nach Durchsuchungen beschlagnahmte die Polizei einen Geländewagen, der Gina H. gehörte – und nahm die Frau fest. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bei einer Haftprüfungsverhandlung wurde die Maßnahme schon Ende des Jahres durch ein Gericht bestätigt. Doch nun läuft den Ermittlern langsam die Zeit davon.

Der Grund laut Oberstaatsanwalt Harald Nowack: „Die Sechsmonatsfrist läuft im Mai ab, bis dahin muss die Hauptverhandlung beginnen“, sagte er in einem Interview. „Es muss also jetzt schnell gehen.“ Tatsächlich ist die maximale Dauer der Untersuchungshaft in der Strafprozessordnung geregelt. In Paragraph 121 heißt es, dass die Untersuchungshaft ohne ein Urteil nur unter bestimmten Umständen länger als sechs Monate aufrechterhalten werden darf.
Haftbefehl muss nach sechs Monaten aufgehoben werden
Das trifft dann zu, wenn „die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen“, heißt es im Gesetz. Nach Ablauf der sechs Monate müsse der Haftbefehl aufgehoben werden, wenn nicht vom Oberlandesgericht die Fortsetzung angeordnet wird. Schon im vergangenen Jahr hatte der Anwalt von Gina H. Antrag auf Haftprüfung gestellt. „Es gibt keinen direkten Tatnachweis und keine Tatwaffe. Die Untersuchungshaft beruht auf Indizien und mehr nicht“, sagte er dem Focus.

Ermittler konzentrieren sich noch imer auf Gina H.
Die Ermittler konzentrieren sich laut Staatsanwaltschaft aber noch immer auf Gina H. „Wir haben weitere Ergebnisse zusammengetragen. Es fokussiert sich alles auf die Frau in Untersuchungshaft“, sagte Nowack. Auch andere Personen seien bisher nicht in den Fokus der Ermittler geraten.
Immer wieder hatte es auch Spekulationen darüber gegeben, ob ein Mensch allein die Tat begangen hat oder ob es eventuell noch einen zweiten Täter oder eine zweite Täterin gibt. Auch das wird sich hoffentlich auflösen, wenn sich die Ermittler zum Fall äußern. Für Gina H. gilt trotz der schweren Anschuldigungen die Unschuldsvermutung.




