Mietrecht

Schlaflose Nachbarn, harte Folgen: Gericht bestätigt Kündigung

Duschen mitten in der Nacht ist grundsätzlich erlaubt. Doch wer regelmäßig die Nachtruhe stört, riskiert im Extremfall sogar die Kündigung der Wohnung.

Author - Paula Hitzemann
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Wer regelmäßig nachts durch Lautstärke auffällt, kann große Probleme mit dem Vermieter bekommen.
Wer regelmäßig nachts durch Lautstärke auffällt, kann große Probleme mit dem Vermieter bekommen.KI-generiert.

Ob früh am Morgen oder mitten in der Nacht: Mieter dürfen selbst entscheiden, wann sie duschen. Ein Verbot durch den Vermieter gibt es nicht, doch ganz grenzenlos ist es auch nicht. Wenn das Verhalten andere im Haus massiv stört, kann es Probleme geben.

Nachts duschen ist erlaubt

Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland gilt bundesweit täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind nur Tätigkeiten in sogenannter Zimmerlautstärke erlaubt – also nichts, was den Schlaf anderer stören könnte. Wenn nächtliche Aktivitäten regelmäßig stattfinden und laut sind, wird es kritisch. Dazu zählen nicht nur Duschgeräusche, sondern auch Türenknallen, laufende Waschmaschinen oder Möbelrücken in der Nacht.

Nächtliche Aktivitäten, die den Nachbarn regelmäßig den Schlaf rauben, können im schlimmsten Falle zu einer Kündigung führen.
Nächtliche Aktivitäten, die den Nachbarn regelmäßig den Schlaf rauben, können im schlimmsten Falle zu einer Kündigung führen.Magnific

So ein Fall landete vor dem Amtsgericht Hamburg. Eine Mieterin sorgte in einem Mehrfamilienhaus immer wieder für Unruhe. Laut Nachbarn knallten nachts Türen, die Waschmaschine lief und Möbel wurden verrückt. Auch geduscht oder gebadet wurde oft erst nach 2.30 Uhr.

Nachbarn wandten sich an Vermieter

Die Nachbarn fühlten sich stark beeinträchtigt und beschwerten sich mehrfach. Auch nach einer Abmahnung änderte sich nichts. Schließlich zog der Vermieter Konsequenzen und kündigte der Frau das Mietverhältnis. Das Gericht gibt dem Vermieter recht, die Richter sahen eine nachhaltige Störung des Hausfriedens.

Gelegentliche Geräusche müssten Nachbarn zwar hinnehmen. Doch hier ging es um eine dauerhafte Belastung. Das belege auch ein Lärmprotokoll aus dem Haus. Besonders schwer wog aus Sicht des Gerichts, dass andere Bewohner gesundheitlich beeinträchtigt wurden, weil ihnen regelmäßig der Schlaf geraubt wurde.

Nachts duschen ist generell erlaubt. Allerdings hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Dauer des Duschen aus Rücksicht auf die Nachbarn auf maximal 30 Minuten begrenzt werden sollte.

Wer aber dauerhaft die Nachtruhe überschreitet und keine Rücksicht nimmt, riskiert mehr als nur Ärger mit den Nachbarn. Im Extremfall kann sogar die Wohnung verloren gehen.

Höre Sie die Dusche Ihrer Nachbarn oder duschen Sie oft nachts? Schicken Sie ihnen den Artikel und uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.