Es ist etwas mehr als ein Jahr her, dass ein islamistischer Attentäter ausgerechnet in der Klingen-Stadt Solingen ein Messer zückte, beim Stadtfest am 23. August 2024 drei Menschen tötete und acht weitere verletzte. Nun ist im Prozess um den Messer-Killer das Urteil gefallen – das Oberlandesgericht verhängte am Mittwoch die Höchststrafe! Der 27-jährige Syrer habe als Mitglied der Dschihadistenmiliz IS auf dem Solinger Stadtfest drei Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet.
Attentäter von Solingen ging mit einem Tranchiermesser auf Festbesucher los
Der 27-Jährige war mit einem Tranchiermesser beim Stadtfest auf Menschen losgegangen, hatte mit der 19 Zentimeter langen Klinge gezielt auf Besucher des Events eingestochen. Er konnte nach der schrecklichen Bluttat zunächst fliehen, wurde etwas später aber gefasst. Für das Gericht stand nun zweifelsfrei fest, dass er aus islamistischer Motivation handelte.
Durch den Anschlag des Mannes habe der Islamische Staat (IS) erneut sein „menschenverachtendes Gesicht“ gezeigt, sagte der Vorsitzende Richter Winfried van der Grinten in seiner Urteilsverkündung. Die Tat sei für alle Menschen in Solingen ein „massiv belastendes Ereignis“ gewesen. Es sei dem Angeklagten aber nicht gelungen, die Menschen zu radikalisieren. Die Solinger hätten auch ein Jahr nach der Tat wieder ein Volksfest gefeiert.

Laut Gericht lehnte er die „freiheitlich geprägte Lebensweise westlicher Gesellschaften“ ab und teilte die Überzeugung des IS über einen weltweiten Dschihad gegen „Ungläubige“. Schon in seinem Heimatland sei er mit dem IS in Kontakt gekommen, habe sich der Terrormiliz gegenüber loyal gezeigt. Ab 2019 habe er sich dann im Internet „massiv islamistisch radikalisiert“, hieß es in der Urteilsbegründung. Chats auf dem Mobiltelefon des Terroristen hätten das belegt.

Gericht: Killer von Solingen schlug selbst den Ort für seinen Anschlag vor
Er selbst habe laut Urteil Kontakt zum IS aufgenommen, den Ort für den Anschlag vorgeschlagen. Zudem leistete er einen Treueeid auf die Terrororganisation und fertigte vor der Tat vier Bekennervideos an, die er einer Kontaktperson beim IS schickte. Verurteilt wurde er wegen dreifachen Mordes und neunfachen Mordversuchs sowie zusätzlich unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Das Urteil entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Haftstrafe, Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Die Nebenkläger schlossen sich an. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld. Der Forderung nach Sicherungsverwahrung schloss sie sich jedoch nicht an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.